Neue Corona-Verordnung: Einschränkungen ab Mittwoch fast nur noch für Ungeimpfte

Während die bisherige Verordnungen von Verboten geprägt waren, sei die neue Verordnung sehr viel stärker vom Gedanken geprägt, mit dem Virus zu leben, so Ministerpräsident Weil.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Das Land Niedersachsen hat am heutigen Dienstag in einer Pressekonferenz die neue Corona-Verordnung vorgestellt, die ab dem 25. August in Kraft tritt. Wichtigste Änderung ist die Abkehr von Inzidenzwerten als alleinigem Indikator für die Schwere des Infektionsgeschehens. Der Stufenplan des Landes Niedersachsen wird abgelöst durch drei Warnstufen, die sich aus der 7-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen, der Inzidenz der coronabedingten Einweisungen in die Krankenhäuser und der prozentualen Auslastung der Intensivbetten zusammensetzt.




Mit einer Quote der vollständig Geimpften von nahezu 60 Prozent beinhalten aber auch die Warnstufen keine maximalen Einschränkung der Wirtschaft und des Privatlebens mehr. Kapazitätsbeschränkungen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sind entfallen. Private Kontaktbeschränkungen und Haushalte sind vollständig aus der Verordnung verschwunden. An ihre Stelle treten klare Zutrittsregelungen, die in bestimmten Bereichen nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene erlauben. Bei bekannten "Superspreadern", wie Gesundheitsministerin Behrens es ausführt, sei dies ab Mittwoch unabhängig von Inzidenzen der Fall. Das betrifft Großveranstaltungen, Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars. In diesen Einrichtungen kann jedoch sogar auf der Tanzfläche die Maskenpflicht entfallen, wenn der Betreiber nur noch Geimpften oder Genesenen den Zutritt gestattet.


Ministerpräsident Stephan Weil. (Archivfoto)
Ministerpräsident Stephan Weil. (Archivfoto) Foto: Anke Donner



"Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu allen bisherigen Verordnungen, die wir bis jetzt hatten. Geimpfte und Genesene sind von Einschränkungen nicht mehr betroffen", erklärte Ministerpräsident Stephan Weil in Hannover. Die Landesregierung rechnet aus Erfahrungen in anderen Bundesländern fest mit einer Steigerung der Infektionslage durch Reiserückkehrer, weswegen auch der Schulstart mit einer umfangreichen Testpflicht flankiert wird (regionalHeute.de berichtete).

Zwei Werte müssen überschritten werden


Der Stufenplan mit seinen Einschränkungen ist jedoch Geschichte. An die Stelle des Inzidenzwertes treten ab dem morgigen Mittwoch drei neue Leitwerte. Die bekannte 7-Tage-Inzidenz, die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die prozentuale Auslastung der Intensivbetten. Die letzteren beiden Werte beziehen sich auf ganz Niedersachsen. Grund dafür ist, dass in den Krankenhäusern eines Kreises oder einer Stadt nicht immer nur Patienten behandelt werden, die auch tatsächlich aus der jeweiligen Kommune stammen und Patienten teilweise auch gezielt verlegt werden. Ähnlich wie beim bisherigen Modell müssen Städte und Kreise das Überschreiten einer Warnstufe per Allgemeinverfügung feststellen. Das gilt erst, wenn zwei der Werte für fünf Tage in Folge die Schwelle zur Warnstufe überschreiten. Aktuell ist dies bei der reinen Inzidenz bereits nach drei Tagen der Fall. Werden die maßgeblichen Werte für die Warnstufe an fünf Tagen in Folge unterschritten, können die Beschränkungen zurückgenommen werden.

1. Leitindikator - Neuinfizierte


Der erste Leitwert ist die bekannte 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Hier gibt es künftig aber nur noch drei Warnstufen: Eine 7-Tage-Inzidenz von 35 bis 100, 100 bis 200 und über 200. Dieser Wert liegt in Niedersachsen heute bei 41,6.

2. Leitindikator - Hospitalisierung


Beim zweiten - neuen - Leitwert handelt es sich um die Zahl der Patientinnen und Patienten, die wegen einer COVID-19-Erkrankung in die Krankenhäuser eingeliefert werden. Hierbei legt das Land Niedersachsen aber nicht die Zahlen pro Kreis oder Stadt zugrunde, sondern die landesweite Zahl die sich - wie der Inzidenzwert - auf die Hospitalisierungsfälle je 100.000 Einwohnern stützt. Die erste Warnstufe tritt bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 in Kraft. Die zweite Stufe beginnt bei 9. Warnstufe drei wird bei mehr als 12 Krankenhauseinweisungen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern ausgerufen. Dieser Wert liegt in Niedersachsen heute bei 2.

3. Leitindikator - Intensivbettenbelegung


Beim dritten und letzten Leitindikator handelt es sich um die prozentuale Auslastung der Intensivbetten, hier ebenfalls wieder auf Landesebene. Warnstufe 1 greift bei 5 Prozent, Warnstufe 2 bei 10 bis 20 Prozent und Warnstufe 3 bei mehr als 20 Prozent. Dieser Wert liegt in Niedersachsen heute bei 1,6 Prozent.

Notbremse bei 50


Zusätzlich zum System der Warnstufe mit mindestens zwei der drei Indikatoren greifen auch in Kommunen Einschränkungen im Sinne der 3G-Regel, die eine Inzidenz von 50 überschreiten, unabhängig von der Hospitalisierungsquote und der Auslastung der Intensivbetten. Weil begründet das damit, dass das Infektionsgeschehen ab dieser Schwelle im Auge behalten werden sollte. Die Schwellen bei den beiden anderen Werten seien sehr hoch angesetzt, Einweisungen in die Krankenhäuser erfolgen normalerweise Wochen nach einer Infektion - Erst dann zu reagieren, könnte zu spät sein.

Was ändert sich konkret?


Aufgrund der neuen Situation hat das Land Niedersachsen bislang nur Regelungen für die Warnstufe 1 festgelegt. "Wir wissen, dass mit dem Ende der Urlaubszeit und dem Ende der Schulferien noch einmal eine neue Situation eintreten wird. Wir müssen abwarten, was für Lehren und was für Erfahrungen wir daraus ziehen werden, um dann verursachungsgerecht die richtigen Entscheidungen treffen zu können." Dieses Vorgehen habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg immer wieder angemahnt. Es sei schließlich der erste Sommer mit einer so hohen Impfquote, so Weil. "Es fehlen uns im Moment noch die Informationen und das aktuelle Infektionsgeschehen gibt uns dazu auch keine Veranlassung, sodass da auch nichts anbrennen kann", so der Ministerpräsident weiter.

Bei Warnstufe 1 durch Überschreiten der Schwellenwerte für 2 Leitindikatoren oder bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 ist der Zutritt zu bestimmten Einrichtungen nur noch auf Geimpfte, Getestete und Genesene beschränkt. Das betrifft im Detail:

• Den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe,
• Den Innenbereich von gastronomischen Betrieben
• Den Besuch von Informations-, Kultur-. Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen,
• Die Inanspruchnahme von Körpernahen Dienstleistungen,
• Den Sport im Innenbereich, wie beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen,
• Die Übernachtung in Beherbergungsbetrieben.

Ausgenommen sind:

• Mensen, Cafeterien und Kantinen, soweit diese Einrichtungen Mitarbeiter und Studierende versorgen,
• Gastronomiebetriebe in Heimen und im betreuten Wohnen,
• Gastronomiebetriebe auf Raststätten und Autohöfen,
• Tafeln zur Versorgung bedürftiger Personen.

Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines Testkonzeptes in den Schulen getestet werden, sind ebenfalls von einer Testpflicht ausgenommen. Dabei gibt es eine Ausnahmeregel für die Ferienzeit. Hier unterliegen Schülerinnen und Schüler ebenfalls keiner Testpflicht. Der Grund sei laut Gesundheitsministerin Daniela Behrens, dass die meisten Kinder ihre Infektionen von den Erwachsenen erhalten. Zur Inanspruchnahme von Berherbergungsdienstleistungen müssen Ungeimpfte und nicht Genesene einen Test bei der Anreise vorweisen, anschließend zweimal pro Woche Aufenthalt.

Die Grundregeln bleiben


An den grundsätzlichen Regeln zu Abstand, Maske und Händewaschen (AHA-Regeln) ändert sich mit der neuen Verordnung nichts. An allen bislang gewohnten Orten wie im ÖPNV, beim Einkaufen und an Bahn- und Bushaltestellen muss auch weiter Maske getragen werden. Konkretisiert wurde, dass bei privaten Veranstaltungen, an denen über 25 nicht Geimpfte, nicht Gestestete und nicht Genesene Menschen teilnehmen, eine Maske tragen müssen. einer Veranstaltung, an der die Besucherinnen und Besucher sitzend teilnehmen, oder beim Besuch eines Gastronomiebetriebs kann die medizinische Maske abgenommen werden, soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen wird. Wer nicht sitzt, muss auch in einer Diskothek, einem Club oder einer ähnlichen Einrichtung, sowie in einer Einrichtung, in der Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, Masken tragen, es sei denn der Betreiber gewährt ausschließlich Geimpften und Genesenen Einlass.

Unbequemlichkeit für Ungeimpfte ist gewollt


Die neue Corona-Verordnung basiert auf Diskussionen von Gesundheitsexperten in allen 16 Bundesländern und ist nicht das alleinige Geistesprodukt der Niedersächsischen Landesregierung. Das stellt Weil während der Diskussion klar. Der Ministerpräsident gab auch einen Ausblick auf mögliche Maßnahmen bei Überschreiten der Warnstufen 2 und 3. Demnach könnten Ungeimpfte Kontaktreduzierungen bei einer "gesteigerten Infektionslage" und Kontaktminimierungen bei einer "eskalierenden Infektionslage" treffen. "Innerhalb des Systems spricht vieles dafür, dass man in ein 2G-System anstelle eines 3G-Systems gehen würde", merkt Weil an.

Ziel sei auch, so gibt die Landesregierung zu, Motivationen für eine Impfung zu schaffen: "Die Fortschritte der Impfkampagne müssen noch viel größer werden. Die geimpfte Mehrheit der Bevölkerung hat auch einen Anspruch darauf, dass es Konsequenzen hat, dass diese Mehrheit eben kein Risiko mehr darstellt. Für die ungeimpften Mitbürgerinnen und Mitbürger wird das Leben allerdings aufwändiger werden. Es wird auch finanziell aufwändiger werden, weil die Tests ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenlos sind." Gesundheitsministerin Behrens ergänzt: "Wir haben in Niedersachsen genügend Impfstoff und es gibt sehr viele Impfaktionen der Impfzentren und der Arztpraxen. "Diese Unbequemlichkeit ist gewollt. Wir können uns nur weiter einem normalen Leben nähern, wenn wir die Impfquote auf ein höheres Niveau heben."


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