Ärger mit dem Klempner? So schützen Sie sich vor Abzocke

Ein paar aus Niedersachsen geriet an einen falschen Klempner, der ihnen fast 1.400 Euro kostete. Statt zu reparieren, habe er das Problem noch verschlimmert. Die Verbraucherzentrale hat Tipps, um solche schwarzen Schafe zu erkennen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Verstopfte Abflüsse sind ärgerlich – besonders am Wochenende. Wer einen Handwerkernotdienst sucht, stoße schnell auf unseriöse Anbieter, wie ein aktueller Fall aus Niedersachsen zeigt: Die Rohrreinigung misslang, der Handwerker habe trotzdem einen überzogenen Preis verlangt und zum Abschluss die Toilette demontiert hinterlassen. Wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abzocke schützen können und was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung.


Ihr Hauptabfluss für Waschmaschine, Dusche und Toilette sei verstopft gewesen, der ortsansässige Klempner am Wochenende aber nicht verfügbar. Also habe ein Paar aus Niedersachsen einen Rohrreinigungsnotdienst über die Website sanitaer-hilfe-vorort.de beautragt. Der habe Ihnen auch einen Handwerker der Firma „TheHausmeister24.com“ vermittelt. Der entpuppte sich jedoch als Reinfall: Anstatt den verstopften Abfluss zu befreien, habe er die Toilette demontiert, die Reinigungsspule in der Leitung abgebrochen und das Problem auf einen Kanalfehler geschoben. Nur ein Reinigungswagen könne das Problem lösen, so der "Handwerker".

Am Ende habe 1.370 Euro per EC-Karte kassiert und dann sein Werkzeug samt der abgebauten Toilette zurückgelassen. „Wer solch einer Abzocke zum Opfer gefallen ist, sollte das Geld zurückfordern und Anzeige erstatten“, rät Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Schwarze Schafe erkennen


Unseriöse Anbieter ließen sich zum Beispiel daran erkennen, dass sie die Preisauskunft verweigern. „Betroffene sollten ihr Problem schon am Telefon möglichst genau schildern. Will der Handwerker keine Angaben zu den Kosten machen, ist es besser, den nächsten Anbieter anzurufen“, rät Preuschoff. Seriöse Dienstleister würden Anfahrtskosten und Stundensätze nennen. In der Wohnung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem verbindlichen Komplettpreis fragen und sich mit dem Handwerker auf einen Festpreis einigen. So ließen sich böse Überraschungen vermeiden.

„Außerdem sollte nur dann gezahlt werden, wenn eine detaillierte Rechnung mit allen Einzelposten vorliegt und diese der Vereinbarung entspricht. Niemand sollte sich unter Druck setzen lassen. Dazu haben die Anbieter kein Recht“, sagt Preuschoff. Fallen Mängel auf, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Nachbesserungspflicht berufen. Der Handwerker muss die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigen.


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