Radfahrer schoss auf Polizisten - Die Waffe streikte


Weil die Waffe verdreckt war, habe sich kein Schuss gelöst. Symbolfoto: Archiv
Weil die Waffe verdreckt war, habe sich kein Schuss gelöst. Symbolfoto: Archiv | Foto: Alexander Panknin; Pixabay

Braunschweig. Ab dem morgigen Freitag muss sich vor dem Braunschweiger Landgericht ein 57-jähriger Mann wegen versuchten Totschlags verantworten. Dem Wolfenbütteler wird zur Last gelegt, im September 2018 mehrere Personen mit dem Tod gedroht zu haben. Unter anderem soll er dabei mit einer Schusswaffe auf Polizisten gezielt und sogar den Abzug getätigt haben. Ein Schuss löste sich demnach allerdings nicht.


Wie das Landgericht in seinerPressemitteilung schreibt, werde dem57-jährigen Angeklagten aber nicht nur versuchter Totschlag, sondern auch Bedrohung sowie einVerstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. „Als Fahrradfahrer habe der Angeklagte die Landstraße 627 von Bansleben in Richtung Schöppenstedt auf dem entgegengesetzten linken Fahrstreifen befahren. Als sich ein Automit demZeugen, seiner Ehefrau und einem weiteren Mitfahrer genähert habe, habe der Angeklagte mit der mit sich geführten Waffe auf das Fahrzeug des Zeugen gezielt, um damit den Zeugen und die Mitfahrer mit dem Tode zu bedrohen", schildertdas Gericht den Vorfall. Nachdem der Zeuge das erkannt habe, habe er den Wagen beschleunigt und sei davongefahren.

Mann wollte Polizisten erschießen


Nachdem die bedrohten Personen Anzeige bei der Polizei erstatteten, begaben sich die Beamten zum Haus des Angeklagten nach Schöppenstedt. Dieser habe laut damaliger Polizeimeldung bereits vor dem Haus gewartet.Also die Ermittler den 57-Jährigen antrafen, habe dieser unvermittelt mit der geladenen Pistole auf den Kopf eines Beamten gezielt. Unbeeindruckt von den polizeilichen Aufforderungen zum Aufgeben habe der Angeklagte den Abzugbügel der Pistole betätigt – in der Absicht den Polizeibeamten zu erschießen, wie das Landgericht schreibt. Ein Schuss habe sich aber aus der verdreckten Waffe glücklicherweise nicht gelöst. Anschließend habe der Angeklagte auf den Kopf des weiteren Polizeibeamten gezielt und ebenfalls abgedrückt. Auch dabei habe sich kein Schuss gelöst. Um den Angeklagten außer Gefecht zu setzen, habe ein Polizeibeamte in die Schusshand des Angeklagten geschossen. Im Zuge dieser Schussabgabe sei es den Polizeibeamten gelungen, den Angeklagten zu überwältigen.

Angeklagter in U-Haft


Der 57-Jährige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Prozessbeginn ist am 22. Februar, um 9 Uhr, vor dem Braunschweiger Landgericht. Die Fortsetzungstermine sind am 5., 7. und 11. März.

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