Raser tötet Unbeteiligten auf Salzdahlumer Straße - Ergeht das Urteil wegen Mordes?

Am 20. August 2019 kam es auf der Salzdahlumer Straße zu einem Horrorcrash. Der Verantwortliche steht nun vor Gericht. Er überlebte den Vorfall.

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Die Fahrzeuge waren nach dem Aufprall kaum noch als solche zu erkennen.
Die Fahrzeuge waren nach dem Aufprall kaum noch als solche zu erkennen. | Foto: aktuell24(kr)

Braunschweig. Eigentlich wollte die Polizei am 20. August 2019 auf der A39 nur einen BMW kontrollieren - dieser floh jedoch mit bis zu 240 km/h und raste auf der Abfahrt zur Salzdahlumer Straße in zwei Autos. Für einen der unbeteiligten Fahrer kam jede Hilfe zu spät - er verstarb an schwersten inneren Verletzungen noch an der Unfallstelle. Der Raser überlebte. Das Verfahren gegen ihn wird am heutigen Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig eröffnet. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichtes hervor.


Dem 37-Jährigen der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, wird laut Anklage fahrlässige Tötung, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Körperverletzung vorgeworfen. Die 9. Strafkammer habe das Verfahren - in Abweichung zur Anklage - auch wegen Mordes eröffnet.

Erstmals liegt auch der Sachverhalt in allen Details vor. Demnach habe der Angeklagte am 20. August die A39 in Richtung Berlin befahren. Die Fahrerlaubnis sei ihm jedoch wegen vorangegangener Delikte bereits entzogen worden. Nach Überprüfung des Kennzeichens entschloss sich eine Zivilstreife deshalb, den Führerschein einzuziehen.

Die Situation eskaliert


Die Polizeibeamten seien auf die Überholspur neben den BMW gefahren und hätten ihn zum Anhalten aufgefordert. Dem schien der Fahrer zunächst auch nachzukommen, doch als die Beamten auf den Parkplatz Essehof einbogen, sei der BMW-Fahrer hinter ihnen wieder auf die Autobahn abgebogen und beschleunigte. Die Polizisten nahmen daraufhin umgehend die Verfolgung auf.

Fahrer versucht, die Polizisten zu rammen


Auf Höhe der Anschlussstelle Scheppau habe der Flüchtige dann versucht, die Polizisten zu rammen. Diese hätten eine Kollision nur mit einer Vollbremsung verhindern können. Anschließend habe der Angeklagte erneut erheblich beschleunigt, um die Polizei abzuhängen. Dafür habe er sogar den Standstreifen genutzt.

In Höhe der Anschlussstelle Sickte habe seine Geschwindigkeit über 240 km/h betragen. Erlaubt sind dort 120 km/h.

Der tödliche Crash


Aufgrund des hohen Verkehrsvorkommens habe der 37-jährige Fahrer sich schließlich entschieden, die Autobahn auf mit einer Geschwindigkeit von etwa 214 km/h an der Abfahrt zur Salzdahlumer Straße zu verlassen. Am Ende der Auffahrt warteten jedoch zwei Autos. Der BMW-Fahrer habe zwar noch eine Vollbremsung eingeleitet, doch bei dieser Geschwindigkeit sei eine Kollision unvermeidlich gewesen. Der Pressebericht geht davon aus, dass die Aufprallgeschwindigkeit zwischen 140 und 160 km/h gelegen haben muss. Alle beteiligten Fahrzeuge wurden bis auf die Mitte der Salzdahlumer Straße geschleudert, der BMW fing Feuer. Der Fahrer des unmittelbar durch den BMW getroffenen Autos verstarb aufgrund schwerster innerer Verletzungen und Kopfverletzungen noch vor Ort. Der Fahrer des anderen Wagens, sowie der Raser selbst wurden ebenfalls schwer verletzt.

Weitere Verhandlungstermine sind für den 27. Februar, 3. März, 4. März und 10. März vorgesehen.


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