Rechte Demo verboten - Gegenveranstaltung fand trotzdem statt

Die Polizei verzeichnete keinerlei Auffälligkeiten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

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Das Bündnis gegen Rechts hielt seine Kundgebung vor dem Altstadtrathaus ab.
Das Bündnis gegen Rechts hielt seine Kundgebung vor dem Altstadtrathaus ab. | Foto: ver.di Braunschweig

Braunschweig. Eine von der Partei "Die Rechte" angemeldete Kundgebung zum 1. Mai wurde von der Stadt Braunschweig in der Nacht zum heutigen Freitag untersagt (regionalHeute.de berichtete). Der Veranstalter der Demonstration legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, die aber, wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mitteilt, abgelehnt wurde. Die Protestkundgebung des Bündnisses gegen Rechts fand trotzdem statt. Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilte, verlief die Veranstaltung ohne Auffälligkeiten.


Weder sei es zu Zwischenfällen mit Personen der rechten Szene gekommen, die möglicherweise trotzdem hätten in Erscheinung treten können, noch habe es Probleme bei der Gegendemo gegeben. Auch die aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen nötigen Auflagen seien allesamt erfüllt worden, berichtet die Polizei gegenüber regionalHeute.de.

Aktualisiert (18:15 Uhr)


Wie die Polizei nun in einer Pressemitteilung berichtet, seien vereinzelt Personen aus dem rechten Spektrum angetroffen worden, die sich trotz
des ergangenen Verbots zum ursprünglichen Versammlungsort begeben wollten. Ihnen seien Platzverweise ausgesprochen worden, denen sie schließlich auch nachkamen. Die Polizei habe im gesamten Stadtgebiet Präsenz gezeigt, um ein unkontrolliertes Aufeinandertreffen von Personen unterschiedlicher politischer Gesinnung sowie weitere Auseinandersetzungen zu verhindern.

"Bauchschmerzen" bei der Erfassung der Namen


Als "vollen Erfolg" wertet das Braunschweiger Bündnis gegen Rechts seinen Protest gegen die angekündigte Veranstaltung der Partei „Die Rechte“ in einer Pressemitteilung. Es seien nicht nur die versammlungsrechtlich zugelassenen 50 Teilnehmer vor Ort gewesen, sondern noch einmal weit über 50 Sympathisierende, die aufgrund der Beschränkungen an der Kundgebung nicht teilnehmen durften. "Auf große Bauchschmerzen traf die Auflage, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung namentlich zu erfassen", betont Versammlungsleiter Udo Sommerfeld. Man sei den Auflagen aber gefolgt, weil man den öffentlichen Protest im Vordergrund gesehen habe.

Sebastian Wertmüller von ver.di als Redner auf der Kundgebung wies darauf hin, dass Braunschweig sehr zurückhaltend mit Verboten bei rechten Veranstaltungen sei: „Ich möchte endlich mal erleben, dass in diesem Land Naziveranstaltungen einfach deswegen sofort untersagt werden, weil es Nazis sind!“ Wertmüller wies auf die besondere Rolle der Kleinstpartei „Die Rechte“ als Ankerpunkt für sogenannte freie Kameradschaften und andere rechte Aktivisten hin. Nicht die Größe sei entscheiden, sondern das gewalttätige Potenzial und die Vernetzung in der rechten Szene.

Verfassungsbeschwerde aus formellen Gründen abgelehnt


Wie aus der Pressemitteilung der Stadt Braunschweig hervorgeht, wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veranstaltung nicht aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. In der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes heißt es, der Antragsteller habe nicht alle möglichen, vorherigen Schritte ausgeschöpft. So hätte der Beschwerdeführer im Laufe des heutigen Vormittags beim Verwaltungsgericht Braunschweig Rechtsschutz im Eilverfahren beantragen können. Es gebe keine Hinweise, ob dieser Versuch unternommen worden sei. Zudem enthalte das Internetangebot des Verwaltungsgerichts auch eine Faxnummer für Rechtssachen (Klage- und Eilverfahren).


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