Restaurants und Cafés: Kontaktdaten müssen erhoben werden

Das Ordnungsamt erreichen in letzter Zeit häufiger Hinweise, dass Kontaktdaten nicht erfasst würden oder dies vom Servicepersonal nicht überprüft werde.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Nach dem Start der Sommerferien und angesichts der gut gefüllten Außengastronomie weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Erfassung und Dokumentation der Besucherdaten in allen Bereichen der Gastronomie weiterhin zwingend vorgeschrieben ist. Dabei wird auch nicht zwischen Café, Eisdiele oder Restaurant, der Außengastronomie oder der Bewirtung in geschlossenen Räumen unterschieden.


Das Ordnungsamt erreichen in letzter Zeit häufiger Hinweise, dass Kontaktdaten nicht erfasst würden oder dies vom Servicepersonal nicht überprüft werde. Stichprobenartige Kontrollen haben diese Hinweise bestätigt.

"Gerade in Zeiten wieder ansteigender Inzidenzen und der zunehmenden Verbreitung der ansteckenderen Delta-Variante kommt den Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall erneut eine steigende Bedeutung zu", so Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum. Die Stadtverwaltung wird daher in den nächsten Tagen verstärkt in der Gastronomie die Erfassung der Kontaktdaten überprüfen und bei Verstößen auch konsequent Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Betreiber eines Gastronomiebetriebs sind verpflichtet, personenbezogene Daten der Gäste zu erheben und bei begründeten Zweifeln auch zu überprüfen, zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises. Die Kontaktdaten sollen elektronisch erhoben werden, können jedoch im Einzelfall auch in Papierform aufgenommen werden, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist. In Braunschweig steht hierfür die Luca-App zur Verfügung. Verweigert der Gast die Kontaktdatenerhebung, darf ein Zutritt zu der Einrichtung nicht gewährt werden.

Empfindliche Strafen


Die Verantwortlichen bzw. deren Servicepersonal sind somit verpflichtet, sich spätestens bei der Aufnahme der Bestellung davon zu überzeugen, dass sich der Gast registriert hat. Verstöße gegen die Verpflichtung zur Datenerhebung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Besucherinnen und Besucher, die falsche Daten angeben, handeln ebenfalls ordnungswidrig.

Dr. Kornblum weiter: "Unser Appell richtet sich an die gastronomischen Betriebe ebenso wie an die Gäste. Wir alle wollen den Sommer und die Gastronomie genießen. Bitte unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie, damit die Erfassung der Kontaktdaten möglichst schnell und reibungslos abläuft."


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