Revision abgelehnt: Urteil wegen Totschlags rechtskräftig

Gegen das Urteil hatten die drei wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilten Angeklagten in vollem Umfang Revision eingelegt.

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Wolfsburg. Am 24. September 2020 kam es im Stralsunder Ring in Westhagen zu einer tödlichen Attacke auf einen 25-Jährigen. Ein gutes halbes Jahr später wurden vier Männer wegen Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sowohl die Angeklagten, als auch die Nebenklage legten Revision ein. Diese hat der Bundesgerichtshof nun abgelehnt. Das Urteil ist rechtskräftig, wie das Landgericht Braunschweig am heutigen Montag mitteilte.


Vier Männer (damals 24,25 und 46 Jahre alt) standen im vergangenen Jahr vor Gericht. Ihnen wurde gemeinschaftlich begangenen Totschlag an einem Familienmitglied vorgeworfen. Die Angeklagten sollen am 24. September 2020 in Wolfsburg den Schwiegersohn der Schwester des 46-jährigen Angeklagten zunächst verfolgt und anschließend durch heftige Gewalteinwirkung sowie lebensbedrohliche Stichverletzungen getötet haben.


Nebenklage plädiert auf Mord


Nach 12 Verhandlungstagen in der Zeit von April bis Juli 2021 hatte die Schwurgerichtskammer am 2. Juli den angeklagten Vater (47) sowie einen seiner mitangeklagten Zwillingssöhne (25) und dessen Schwiegersohn (26) wegen gemeinschaftlichen Totschlags schuldig gesprochen. Der Vater wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, der Schwiegersohn von sieben Jahren und der Zwillingssohn von sechs Jahren verurteilt. Der andere mitangeklagte Zwillingssohn wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Gegen das Urteil hatten die drei wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilten Angeklagten in vollem Umfang Revision eingelegt. Die Revision der Nebenklage zielte auf eine Verurteilung der Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes ab. Alle eingelegten Revisionen sind erfolglos geblieben und vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden. Damit ist das Urteil nunmehr gegen alle vier Angeklagten rechtskräftig.


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