Schaufenster zukleben ist laut Altstadtsatzung verboten

Der Grüne Ratsabgeordnete Brix hatte die Beklebung am Löwentor moniert. Hier liegt jedoch eine Ausnahmegenehmigung vor.

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Viele Schaufenster am Löwentor sind ganzflächig mit Motivaufklebern versehen.
Viele Schaufenster am Löwentor sind ganzflächig mit Motivaufklebern versehen. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Das großflächige Zukleben von Schaufensterflächen ist in der Wolfenbütteler Innenstadt verboten. Darüber informierte die Stadtverwaltung im jüngsten Bauausschuss, mit Verweis auf die Altstadtsatzung. Doch es gibt Ausnahmen.


Der Auskunft vorangegangen war eine Anfrage des Ratsabgeordneten Stefan Brix (Bündnis90/Die Grünen), der auf die zugeklebten Fenster am Löwentor hinwies und wissen wollte, wie hierzu auf den Eigentümer eingewirkt werde. Laut Stadtverwaltung falle das Löwentor zwar nicht unter die Regelungen der Altstadtsatzung, doch auch bei den für das Gebäude geltenden Vorschriften sei eine vollflächige Beklebung nur im Ausnahmefall erlaubt. Und ein solcher Fall liege beim Löwentor derzeit vor.

Auf Antrag habe das Bauamt dem Eigentümer eine befristete Befreiung von der Regelung erteilt, da es sich bei den Geschäftsräumen hinter der Beklebung um Räumlichkeiten im Rohbau handele und keinen klassischen Leerstand.


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