Seminar: Rechte und Pflichten von Geschäftsführern


Ralf Imhof, Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Ostfalia-Hochschule in Wolfenbüttel. Foto: Technischen Innovationszentrums Wolfenbüttel
Ralf Imhof, Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Ostfalia-Hochschule in Wolfenbüttel. Foto: Technischen Innovationszentrums Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Der Geschäftsführer einer GmbH stehe heute in einer Situation, in der er für kleinste Fehler umfassend haftet, warnt Ralf Imhof. Der Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Ostfalia-Hochschule in Wolfenbüttel bietet in der Fortbildungsreihe des Technischen Innovationszentrums Wolfenbüttel (tiw) ein eintägiges Seminar an.


Dabei werden mit angehenden und langjährigen Geschäftsführer genau diese Gefahren durchgegangen. „Die Gesetzgebung und Rechtsprechung haben sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft“, erklärt Imhof. Für einen GmbH-Geschäftsführer können daher Fehler schnell richtig schmerzhaft werden – schließlich haftet er stets mit seinem Privatvermögen.

Insbesondere die Themen Organisationspflicht und Insolvenz seien dabei kritisch. So sei beispielsweise Vorsicht geboten bei der Delegation von Aufgaben. „Wenn ein Geschäftsführer eine Aufgabe an seine Mitarbeiter weitergibt, befreit ihn das nicht von seinen Pflichten“, erklärt Imhof. So müsse der Chef sich sicher sein, dass der Mitarbeiter der Aufgabe gewachsen sei. Er muss den Mitarbeiter instruieren und überwachen.

„Insbesondere die Überwachung wird oft vernachlässigt, weil es ein unangenehme Aufgabe ist“, sagt der Ostfalia-Professor. Dies sei aber eine gesetzliche Pflicht des GmbH-Geschäftsführers. Dieser müsse sich zum Beispiel regelmäßig vergewissern, dass der Mitarbeiter im Besitz eines Führerscheins ist, wenn er einen Dienstwagen fährt.

Die Insolvenz ist in Sachen Haftung ebenfalls eine große Gefahr. „Der Geschäftsführer muss zu jedem Zeitpunkt den Überblick über die wirtschaftliche Situation seines Unternehmens haben“, erklärt der Experte von der Ostfalia. Dazu gehöre insbesondere die Frage nach der Liquidität. Wer bei der Buchführung hinterherhinkt, kann schnell in den Bereich der Insolvenzverschleppung geraten.

Das Seminar findet am 28. August von 9 bis 16.30 Uhr statt. Es wird um die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers gehen, um die Fallen, die im Recht stecken, und auch darum, wie ein Geschäftsführer sich schützen kann.

„Ich gebe solche Seminare bundesweit seit zwölf Jahren. Es sind immer wieder auch ‚alte Hasen‘ dabei, die von den hohen Anforderungen überrascht sind“, berichtet der Professor. Sein Seminar richtet sich daher an erfahrene Geschäftsführer und an Jungunternehmer und Gründer. „Gerade die müssen sich ihrer gesetzlichen Pflichten bewusst werden.“


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