Stadt: Ausweitung der Kontrollen von Corona-Testzentren nicht möglich

Inzwischen seien bereits 28 Teststellen zumindest temporär geschlossen worden. Für mehr Überprüfungen fehle das Personal.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. In der Ratssitzung im Februar teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage der CDU-Fraktion mit, dass seit Mitte 2021 53 Überprüfungen von Corona-Testzentren durchgeführt worden seien, in deren Ergebnis 21 Testzentren (zeitweise) schließen mussten. Die CDU hatte daraufhin einen Antrag gestellt, die Kontrollen zu intensivieren, beispielsweise unter Rückgriff auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes. Allerdings sieht die Stadt hierfür keine Möglichkeiten, wie sie in einer Stellungnahme im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am heutigen Donnerstag verkündet.



Stand 8. März seien inzwischen 67 Begehungen seit Juni 2021 durchgeführt worden. 28 Testzentren wurden vorübergehend geschlossen, teilt die Stadt den aktuellen Stand mit. Man kontrolliere zurzeit vier bis fünf der derzeit 206 Teststellen in der Woche routinemäßig. Die Begehungen seien zeitaufwendig. Die Vor- und Nachbereitung, die möglichen Wiederbegehungen, die Kommunikation mit den Betreibern, das Anfertigen von Mängelberichten und die Kommunikation mit Anwälten etc. könnten insgesamt pro Teststelle bis zu fünf Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Die Überprüfung von Teststellen führten in der Regel Hygienekontrolleure durch. Diese wurden im Rahmen ihrer Ausbildung oder Weiterbildung zum Hygienekontrolleur für Begehungen von beispielsweise medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen usw.) ausgebildet. Die Stadt Braunschweig beschäftige zurzeit zwei Hygienekontrolleure.

Kaum Hygienekontrolleure auf dem Arbeitsmarkt


Der zuständige Hygienekontrolleur für Teststellen leite gleichzeitig die Außenstelle des Gesundheitsamtes in der Friedrich-Seele-Straße mit zurzeit 13 Mitarbeitern. Daher sei an dieser Stelle eine Ausweitung der Kontrollen nicht möglich. Kurzfristig weitere Hygienekontrolleure einzustellen scheide aus. Aufgrund der Corona-Pandemie seien Hygienekontrolleure auf dem Arbeitsmarkt aktuell kaum vorhanden.


Für die Begehung der Teststellen fachfremdes Personal zu schulen und zu beauftragen, erscheint der Verwaltung nicht zweckmäßig. Die Prüfungsergebnisse und Anordnungen müssten einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Diverse verbindliche Regelungen und Verordnungen - wie die Niedersächsische Corona-Verordnung, die Coronavirus-Testverordnung oder das Infektionsschutzgesetz - müssten für das Überprüfen der Teststellen berücksichtigt werden. Diese Regelungen einer fachfremden Person in einer kurzen Schulung näher zu bringen, sei kaum möglich. Es gebe keinerlei feste Vorgaben, wann ein Testzentrum zu schließen sei. Das alles müsse fachlich eingeordnet und begründet werden. Das Thema Überprüfung von Teststellen sei daher durchaus komplex und fordere fachliche Begründungen in jedem Aspekt.

Wie groß ist der Bedarf?


Auch den Bedarf für zusätzliche Tests sieht die Verwaltung nicht so hoch wie die CDU. Die 206 Teststellen würden von 143 Betreibern geführt. Von diesen seien 30 Ärzte und 14 Apotheker. Diese Betreiber wiesen in der Regel eine gute Qualität auf. Demnach blieben noch 99 Drittbeauftragte als vorrangig kontrollbedürftig übrig. Die Feststellungen der Begehung einer Teststelle eines Betreibers ließen sich zu 90 Prozent auch auf die anderen Standorte des Betreibers übertragen.


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