Stadt hält an Mindestbehältervolumen fest

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Der städtische Bauausschuss beschäftigte sich am Dienstag mit dem Thema der Mindestbehältervolumen bei Mülltonnen. Symbolfoto:
Der städtische Bauausschuss beschäftigte sich am Dienstag mit dem Thema der Mindestbehältervolumen bei Mülltonnen. Symbolfoto: | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Die Stadtverwaltung erachtet es für angemessen, das Mindestbehältervolumen für Mülltonnen beizubehalten und das Gebührenmodell nicht zu verändern. Dies geht aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung im städtischen Bauausschuss hervor.


Die Frage, ob das Mindestbehältervolumen herabgesetzt werden soll kam auf, als sich eine Bürgerin dagegen wehrte, eine zweite Abfalltonne im Bereich ihres Mehrparteienhauses aufstellen zu lassen (regionalHeute.de berichtete). Was folgte war ein Ratsbeschluss im Oktober des vergangenen Jahres, in dem die Verwaltung beauftragt wurde die Sachlage zu prüfen. Aus der Prüfung sollten Erkenntnisse gewonnen werden, welche Auswirkungen ein Verzicht auf das Vorschreiben eines Mindestbehältervolumens für die Restabfallbehälter in Braunschweig hätte. Hierzu wurden einige Faktoren wie beispielsweise Gebührenveränderungen und „Wilde Müllkippen“  im Vergleich zu ähnlich großen Städten berücksichtigt. Das Ergebnis wurde dem städtischen Bauausschuss vorgelegt.

24 Liter Müll pro Woche


Demnach beträgt das genutzte Behältervolumen in Braunschweig derzeit rund 24 Liter pro Einwohner und Woche und würde damit deutlich über dem Mindestbehältervolumen von 10 Litern liegen. Gleichzeitig würde ein Verzicht auf das Mindestbehältervolumen die Grundabsicherung eines Teils der fixen Kosten der Abfallentsorgung über ein anderes Gebührenmodell, beispielsweise über eine Grundgebühr, erfordern. Mengenstromverschiebungen bei Einführung eines anderen Gebührenmodells seien dabei nur schwer abschätzbar, da die abfallwirtschaftliche Lenkungswirkung verloren ginge. Vergleichbares gilt für eine Senkung des Mindestbehältervolumens, eilte die Verwaltung mit. Aus diesen Gründen würde es die Verwaltung für angemessen halten, das Mindestbehältervolumen beizubehalten und das Gebührenmodell nicht zu verändern.

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