Stadt hebt die Preise für das Schloss Museum an

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Die Eintrittspreise für das Schloss Museum sollen erhöht werden. Foto: Anke Donner
Die Eintrittspreise für das Schloss Museum sollen erhöht werden. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Laut einer Verwaltungsvorlage, die am 30. November im Kulturausschuss thematisiert wird, soll der Eintrittspreis im Museum im Schloss auf fünf Euro angehoben werden. Der Preis würde Eintrittspreisen vergleichbarer Institutionen in der Region entsprechen, teilt die Verwaltung mit.


Bisher zahlten Erwachsene beim Besuch des Schloss Museums 3,50 Euro, ab dem 1. Januar 2018 sollen dann 5 Euro fällig sein. Auch der ermäßigte Eintrittspreis soll von bisher 2,50 Euro auf 3 Euro erhöht werden, ebenso die Gruppenpreise. Weiterhin vom Eintritt befreit sollen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sein. So soll es auch zukünftig ermöglicht werden, das Museum als außerschulischen Lehr- und Lernort etablieren zu können.

Zusätzlich soll eine Jahreskarte zum Preis von 30 Euro eingeführt werden, um besonders interessierten Besuchern, die sich nicht an den Förderverein binden möchten, häufigere Museumsbesuche zu ermöglichen und ihr großes Interesse zu „belohnen“.

Bürgermuseum weiterhin eintrittsfrei


Der Eintritt im Bürger Museum soll für alle Besucher frei bleiben. Das Vorbild des freien Eintritts in vielen britischen Museen habe nicht nur die Besucherzahlen der Häuser enorm erhöht, sondern den Museumsbesuch wieder zum Alltag vieler Menschen werden lassen. Stetig steigende Besucherzahlen in deutschen Museen würden zeigen, dass Museen wieder eine Rolle im Leben der Bevölkerung spielen.

Das Bürger Museum habe sich seit seiner Eröffnung vor gut einem halben Jahr zu einem wirklichen Treffpunkt unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen entwickelt – nicht nur für Menschen aus Wolfenbüttel.Viele Menschen haben mit Leihgaben zur Dauerausstellung oder zum Bürger Archiv zur sehr erfolgreichen Museumseröffnung beigetragen. Dieses Engagement solle auch in Zukunft gefördert und eventuell ausgebaut werden. Es sei laut Verwaltung nicht im Sinne der Grundidee und Konzeption, diese Teilhabe durch einen Eintrittspreis einzuschränken.


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