Stadt setzt weiterhin auf dezentrale Flüchtlingsunterbringung

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In der Stadt Wolfenbüttel sind derzeit 708 Flüchtlinge untergebracht. Die Stadt will auch weiterhin auf die dezentrale Unterbringung setze. Fotos: Anke Donner/Max Förster
In der Stadt Wolfenbüttel sind derzeit 708 Flüchtlinge untergebracht. Die Stadt will auch weiterhin auf die dezentrale Unterbringung setze. Fotos: Anke Donner/Max Förster | Foto: Max Förster

Wolfenbüttel. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales will die Stadtverwaltung über die aktuelle Flüchtlings-Situation berichten. In einem Teil des Berichts wird über die derzeitigen und zukünftigen Unterbringungsmöglichkeiten berichtet.


Laut des Verwaltungsberichts wurden seit dem Jahr 2013 1.045 Flüchtlinge aufgenommen hat. Derzeit leben in Wolfenbüttel noch 708 Flüchtlinge aus 26 Ländern. Diese sind auf verschiedene Unterkünfte im Stadtbereich untergebracht. Hinzu kommen Pläne, neue Unterkünfte zu schaffen, obwohl es schwer sei, eine Prognose abzugeben, wie viele Flüchtlinge noch erwartet werden.

Aktuelle Planung zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet


Trotz der unsicheren Planungsgrundlage werde mit weiteren Schritten ein möglichst auskömmliches und bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraumkapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet angestrebt und das Ziel der primären Unterbringung in Wohnungen wird weiter verfolgt. Derzeit befinden sich in Wolfenbüttel folgende Objekte, die bereits als Unterkunft genutzt werden, oder in der Zukunft genutzt werden sollen.

Die in modularer Bauweise errichtete Gemeinschaftsunterkunft „Okeraue“ an der Langen Straße soll zunächst in der bestehenden Größenordnung fortgeführt werden. Mit Blick auf die unsichere weitere Entwicklung werden die Plätze bis auf Weiteres benötigt. Sollte sich die Situation dauerhaft entspannen, ist langfristig eine Reduzierung der Wohnraumkapazitäten bis hin zur Auflösung der Wohnanlage erreichbar, soweit im entsprechenden Umfang dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Das neue Jugendgästehaus soll Ende des Jahres 2016/Anfang 2017 als Flüchtlingsunterkunft aufgelöst und wieder dem originären Nutzungszweck zugeführt werden. Die im neuen Jugendgästehaus untergebrachten Flüchtlinge beziehen - soweit keine anderweitigen dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet bestehen - die Wohnräume am Schützenplatz, die derzeit errichtet werden (regionalHeute.de berichtete).

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Auf dem Schützenplatz soll eine weitere Unterkunft entstehen. Foto: Max Förster



Die Sanierung und Herrichtung des alten Jugendgästehauses als Flüchtlingsunterkunft (60 bis 90 Plätze) soll wie geplant vorangetrieben werden. Sollte zum Zeitpunkt der Fertigstellung eine Unterbringung von Flüchtlingen nicht erforderlich sein, könnte ohne größeren Aufwand eine anderweitige Nutzung zu Aufenthalts- und Wohnzwecken, wie beispielsweise studentisches Wohnen möglich sein.

Das Gebäude der ehemaligen Grundschule Adersheim ist zwischenzeitlich durch die Aufstellung eines Duschcontainers für die Unterbringung von Flüchtlingen (20 bis 25 Plätze) hergerichtet worden. Eine Ausstattung der Räume sei jedoch noch nicht erfolgt. Dieses Gebäude soll zunächst als „Reserveunterkunft“ vorgehalten werden. Sollte sich in den kommenden Monaten keine Notwendigkeit einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ergeben, wird zu gegebener Zeit ein anderer Nutzungszweck erwogen.

Die Unterbringung von Flüchtlingen im Hotel „Antoinette“ ist zunächst im Rahmen des geltenden Vertragsverhältnisses zeitlich befristet vorgesehen. Ob eine darüber hinausgehende Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erfolgt, bleibt der weiteren Entwicklung vorbehalten. Gleiches gilt für die zweckentsprechende Nutzung der Flüchtlingsunterbringung im Hotel „Gala“ (ehemals Hotel „Hintze“) im Ortsteil Wendessen. Hier soll bis auf Weiteres eine entsprechende Unterbringung von Flüchtlingen erfolgen.

Die Obdachlosenunterkunft an der Salzdahlumer Straße soll ebenfalls überwiegend weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Soweit eine Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort nicht mehr, oder nicht mehr in dem derzeitigen Umfang erforderlich ist, sollen die Räumlichkeiten sodann wieder ausschließlich, beziehungsweise vorrangig für den originären Zweck der Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden.


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