Streit um Leinenzwang: Jogger von Hundebesitzer geschlagen

Im Fümmelser Holz müssen Hunde ganzjährig an die Leine. Offenbar halten sich nicht alle daran.

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Mit einem Schild wird auf das Schongebiet und den Leinenzwang hingewiesen.
Mit einem Schild wird auf das Schongebiet und den Leinenzwang hingewiesen. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Seit 2003 ist das „Fümmelser Holz“ laut vom Rat der Stadt beschlossener Verordnung ein Schongebiet, in dem ein ganzjähriger Leinenzwang für Hunde gilt. Doch offenbar halten sich nicht alle Hundebesitzer daran. Wie ein Leser, der dort regelmäßig joggt, unserer Redaktion berichtet, gebe es jedes Mal zwei bis drei Diskussionen mit Personen, die ihren Vierbeiner nicht an der Leine führten. Am gestrigen Mittwoch sei die Situation eskaliert und er von einem Hundebesitzer geschlagen worden.


Zunächst habe der Hundebesitzer ihm Schläge angedroht und ihn dann mit einem schmerzenden Faustschlag auf den Brustkorb ins Gebüsch geschoben, berichtet der Jogger, dessen Name der Redaktion bekannt ist. Er habe die Sache bei der Polizei angezeigt und auch eine Beschreibung von Person und Hund abgegeben. Da es keine Zeugen gebe, fürchte er aber, dass die Anzeige im Sande verlaufe. Die Polizei Wolfenbüttel bestätigt auf Anfrage den Eingang der Anzeige. Man werde wegen Körperverletzung ermitteln. Weitere Details könne man derzeit nicht nennen.

"Kontrolle im Rahmen der Möglichkeiten"


Doch wie groß ist das Problem mit den frei laufenden Hunden im Fümmelser Holz wirklich? Eine Antwort darauf kann die für die Kontrolle des Verbots zuständige Stadt Wolfenbüttel nicht geben. Man habe keine Zahlen zu den Fällen der Missachtung des Leinenzwanges im Fümmelser Holz. Auch auf die Frage, wie oft kontrolliert werde, gibt es keine konkreten Zahlen. "Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten durch den Städtischen Ordnungsdienst, dieser kann aufgrund der verschiedenen Aufgaben aber nicht 24/7 vor Ort sein", so Stadtsprecher Thorsten Raedlein. Konkreter wird es da schon, wenn es darum geht, was demjenigen droht, der erwischt wird. Nach Verordnung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Laut Stadt werde auf verschiedene Weise auf den Leinenzwang hingewiesen. Die entsprechende Verordnung sei vom Rat beschlossen, im Amtsblatt veröffentlicht worden und ist auf der Internetseite der Stadt zu finden. Ebenso gebe es dort ein Merkblatt zum Leinenzwang. Es gebe eine entsprechende Beschilderung vor Ort und immer wieder Hinweise in den diversen Medienorganen. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden seien die Kenntnisse über Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden im Rahmen der Sachkundeprüfung nachzuweisen.

"Es gibt noch eine Eigenverantwortung"


Weitere Möglichkeiten, für eine bessere Einhaltung des Leinenzwanges zu sorgen, sieht die Stadt nicht. "Die Stadt stellt die entsprechenden Informationen bereit, es gibt eine entsprechende Beschilderung, der Hundehalter hat die Pflicht, sich über die Rechtsvorschriften zu informieren. Die Stadt hat leider keine Möglichkeit, individuelles Fehlverhalten von Hundebesitzern im Vorfeld zu verhindern. Es gibt durchaus noch eine Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, sich an geltende Vorschriften zu halten", so Thorsten Raedlein abschließend.


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