Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Heimen: 277 Standorte werden geprüft

Die Verwaltung will auf einheitliche Piktogramme setzen. Die Standorte sollen bis 2022 auf ihre rechtliche Möglichkeit überprüft werden.

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Es ist geplant, dort wo möglich, Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen. Symbolbild
Es ist geplant, dort wo möglich, Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen. Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig ist dabei, 277 Standorte vor Schulen, Kitas und Seniorententren zu prüfen, ob dort Tempo 30 eingeführt werden kann. Das geht aus einer Verwaltungsvorlage hervor, die dem Bauausschuss in seiner Sitzung am morgigen Dienstag zur Kenntnis vorgelegt wird.


Die Initiative der Stadt geht zurück auf einen Ratsbeschluss vom Februar, in dem die Verwaltung gebeten wurde, die Beschilderung an bestehenden Kitas und Seniorenzentren zu überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu unterbreiten. Dies wurde nun seitens der Verwaltung um die Schulen ergänzt. Außerdem sei geplant, regelmäßig die vor diesen Einrichtungen bestehende Höchstgeschwindigkeit streckenbezogen auf 30 km/h zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig und nicht bereits angeordnet sei. In beiden Fahrtrichtungen soll dann ein Piktogramm „30“ auf die Fahrbahn aufgebracht werden.

Tempo 30 für höchstens 300 Meter


Laut Straßenverkehrsordnung komme innerhalb geschlossener Ortschaften eine streckenbezogene Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Schulen, Seniorenzentren und ähnlichen Einrichtungen in Betracht. Voraussetzung ist allerdings ein direkter Zugang der Einrichtung zur Straße. Die streckenbezogene Anordnung sei auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 Meter Länge sowie gegebenenfalls auf die Öffnungszeiten (inklusive Nach- und Nebennutzungen) zu begrenzen. Durch diese Vereinheitlichung solle die Akzeptanz der Maßnahme und im Weiteren zeitlichen Verlauf auch das Bewusstsein für diese sensiblen Einrichtungen gefördert werden.

Dazu seien die genannten Einrichtungen identifiziert, lokalisiert und insgesamt 277 infrage kommende Standorte ermittelt worden. Diese Standorte gelte es nun auf deren Zulässigkeit zur Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen. Im Rahmen von Beschwerden und Anregungen in der näheren Umgebung dieser Einrichtungen seien erste Standorte bereits überprüft und abschließend bearbeitet worden. Eine Bearbeitung von zehn bis 15 Standorten pro Monat hält die Verwaltung für realistisch, sodass davon ausgegangen werden könne, dass die Prüfung voraussichtlich 2022 abgeschlossen ist. Der Bauausschuss und die betroffenen Stadtbezirksräte würden über die erfolgten Maßnahmen informiert.


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