Teurer Parken mit dem Handy - Kommt das Ende der Ungerechtigkeit?

Die Gruppe BUW/FDP im Rat der Stadt will, dass die Verwaltung künftig einheitliche Parkgebühren unabhängig von der Zahlweise erhebt.

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Symbolbild | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Seit September letzten Jahres kann man die Parkgenühren in der Stadt Wolfenbüttel auch mit dem Handy bezahlen. Allerdings ist dies teurer als wenn man mit Bargeld oder Karte direkt am Automaten zahlt. Doch das soll sich ändern. Zumindest, wenn es nach der Gruppe BUW/FDP im Rat der Stadt Wolfenbüttel geht. Mit einem entsprechenden Antrag befasst sich der Bauausschuss am kommenden Dienstag, die Entscheidung fällt im Verwaltungsausschuss am 12. Dezember.



Unabhängig von der Bezahlmethode sollen künftig von der Verwaltung einheitliche Parkgebühren erhoben werden. Für die Gruppe BUW/FDP sei dies eine Frage der Fairness. Aktuelle koste das Parken in Zone 1 für 90 Minuten 1,50 Euro, wenn man diese am Parkscheinautomaten entrichtet. Derselbe Parkvorgang koste in der App dagegen 1,72 Euro. Die Begründung dafür, will die Gruppe nicht gelten lassen.

Kosten weitergeben oder nicht?


Denn die Mehrkosten entstehen durch die Gebühren oder Provision, die an den App-Betreiber zu entrichten sind und an den Verbraucher weitergegeben werden. Allerdings gebe es auch Kosten für die "Hardware" der Parkscheinautomaten wie Pflege, Wartung, Papier, Müll, Strom,
und Mitarbeiter, argumentiert die Gruppe. Es sei nicht fair, die Kosten für eine digitale Bezahlmethode an den Endverbraucher weiterzugeben, während die Kosten der Bezahlautomaten Teil der gültigen Parkgebühr seien.

Name soll geändert werden


Der Antrag von BUW/FDP sieht zudem eine Umbenennung der Satzung vor. Statt „Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Wolfenbüttel" soll sie künftig nur noch „Gebührenordnung für das Parken in der Stadt Wolfenbüttel" heißen. Der aktuelle Name schließe nur eine Bezahlmethode ein, so die Gruppe. Das sei nicht mehr zeitgemäß, zumal in der Gebührenordnung selbst beschrieben stehe, dass die Stadt Wolfenbüttel weitere technische Möglichkeiten zur Erhebung von Parkgebühren zulassen könne.


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