Themenabend Sterbehilfe: Wenn Menschen nicht mehr leben wollen

Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Wunsch nach selbstbestimmtem Sterben zu respektieren sei.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Wenn Menschen nicht mehr leben wollen, müssen sie Hilfe in Anspruch nehmen dürfen, das hat das Bundesverfassungsgericht vor gut einem Jahr entschieden. Doch seitdem hat sich an der Gesetzeslage nichts geändert. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr, die einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe mit erarbeitet hat, war am vergangenen Dienstag beim digitalen Themenabend des FDP-Kreisverbandes zu Gast. Ebenfalls dabei war auf Einladung von Björn Försterling der Wolfenbütteler Fachanwalt Detlef Koch, der mit Sterbehilfefällen bereits bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen ist. Beide sprachen sich vor rund 25 Zuschauern für eine liberale Regelung aus. Dies teilt die FDP in einer Pressemitteilung mit.


Helling-Plahr habe von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 berichtet, das befand, der Wunsch nach selbstbestimmtem Sterben sei zu respektieren. Dabei dürfe es keine Bedingungen geben wie das Vorhandensein einer unheilbaren Krankheit. Allerdings müsse sicher sein, dass der Wunsch nicht nur einer spontanen Verzweiflung entspringt, sondern dauerhaft sei.

„Schon jetzt dürfen Ärzte helfen“


Seit dieser Entscheidung fehle nun eine rechtliche Grundlage, die Helling-Plahr gemeinsam mit dem SPD-Politiker Karl Lauterbach und Petra Sitte von der Linken schaffen wolle. Im Sommer solle der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheiden. Bis dahin gebe es jedoch auch ohne ein eindeutiges Gesetz Möglichkeiten, betonte Detlef Koch. „Laut einer kürzlich bekannt gewordenen Gerichtsentscheidung ist es Ärzten möglich, Medikamente zum assistierten Suizid zu verschreiben, die Strafbarkeit ist aufgehoben“, sagte er. Das Berufsrecht der Ärzte verbiete zwar die Beteiligung an einer Selbsttötung, allerdings stehe das Verfassungsrecht darüber.

Helling-Plahr habe deutlich gemacht, dass Menschen selbstbestimmt entscheiden dürfen, ob sie sterben möchten oder nicht und dass ihnen, nach einer vorherigen Beratung, die Mittel zu zur Verfügung gestellt werden müssen. Uneinigkeiten habe es beim Thema Demenz gegeben. Katrin Helling-Plahr sagte, es komme auf den Einzelfall an, ob der Mensch entscheidungsfähig sei. „Viele Menschen wünschen sich, in einem bestimmten Zustand nicht mehr weiterzuleben“, sagte Koch. Wenn das vorab kommuniziert wurde, komme es auf diesen Willen an. „Man muss dafür sorgen, dass der Wille des Menschen umgesetzt wird. Wenn jemand sterben möchte und es aus eigenen Möglichkeiten nicht kann, muss man ihn dazu in die Lage versetzen“, sagte Koch.

Das Thema Sterbehilfe werde den FDP-Kreisverband auch weiter beschäftigen. Einer der kommenden Themenabende werde einen Fokus auf die ethische Seite legen.


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