Trotz tödlicher Unfälle mit Radfahrern: Kein Tempo 70 auf L473

Vom Land gab es keine Zustimmung für die von der Stadt geplanten Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen.

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Zwei tote Radfahrer nach Verkehrsunfällen binnen zehn Jahren auf der L473 zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen hatten die SPD-Fraktion im damaligen Stadtbezirksrat Timmerlah-Geitelde-Stiddien im Januar 2020 veranlasst, eine Anfrage zu stellen, wie man die Situation entschärfen könne. Über zwei Jahre später liegt nun die endgültige Stellungnahme der Verwaltung vor. Die von der Stadt geplante Einführung von Tempo 70 im genannten Bereich ist nicht möglich, heißt es in einer Antwort im Rahmen der Sitzung des heutigen Stadtbezirksrat Südwest am 15. März.



Auf der betreffenden Straße gibt es keinen separaten Geh- und Radweg. Die SPD hatte daher im Januar 2020 gefragt, welche Möglichkeiten man sehe, die Gefahr von Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern zu reduzieren. Im November des gleichen Jahres hatte die Stadt dann erklärt, dass man plane, die zulässige Geschwindigkeit dort auf 70 km/h zu beschränken. Man sei aber noch mit der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Polizei im Austausch.

"Typische außerörtliche Verhältnisse"


Nun wird klar: Sowohl die Landesbehörde als auch die Polizei haben sich ablehnend gegenüber einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung positioniert. Die Verwaltung wird daher davon absehen. Man habe sich sogar direkt an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit der Bitte um Zustimmung und zur rechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit der geplanten Anordnung gewandt. Doch dieses habe mitgeteilt, dass es sich bei den Verhältnissen auf dem Streckenabschnitt der L473 zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen um typische außerörtliche Verhältnisse handele, für die eine Regelgeschwindigkeit von 100 km/h festgelegt wurde und dass keine sachlichen Gründe für eine Verkehrsbeschränkung ersichtlich seien.

Andere Maßnahmen als die aus den genannten Gründen nicht mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung oder den Bau eines Geh- und Radweges, für den die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig wäre, sehe die Verwaltung aktuell nicht.


mehr News aus der Region