Veränderungssperre soll Spielhallen in Watenbüttel verhindern

Es gibt Interessenten, die dort Vergnügungsstätten bauen wollen. Nach aktueller Rechtslage wäre dies erlaubt.

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In diesem Bereich soll die Veränderungssperre gelten.
In diesem Bereich soll die Veränderungssperre gelten. | Foto: Stadt Braunschweig

Braunschweig. Nicht nur im Stadionumfeld sollen weitere Spielhallen verhindert werden (regionalHeute.de berichtete), sondern auch in Watenbüttel steht man derzeit vor diesem Problem. Auch hier soll ein neuer Bebauungsplan die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros verhindern. Da es aber aktuell Interessenten gibt, soll der Rat der Stadt am Dienstag eine Veränderungssperre beschließen.


Das 2012 beschlossene Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Braunschweig sieht vor, dass im Ortsteil Watenbüttel keine Spielhallen und Wettbüros angesiedelt werden sollen. Mit dem Bebauungsplan „Watenbüttel/Celler Heerstraße“ soll dieses Ziel umgesetzt werden. Doch derzeit gebe es eine Bauvoranfrage für eine Spielhalle mit sieben Spielgeräten auf dem Grundstück Celler Heerstraße 318. Nach geltendem Planungsrecht wäre diese Spielhalle zulässig, so die Verwaltung. Darüber hinaus sei eine mündliche Anfrage nach der Zulässigkeit einer Spielhalle für das Grundstück Celler Heerstraße 306 gestellt worden.

Watenbüttel als Wohnstandort stärken


Diese beiden Anfragen würden aufzeigen, dass auch Stadtteile in Randlagen für die Betreiber von Spielhallen und Wettbüros interessante Standorte sein können. In Bezug auf Watenbüttel könnte der hohe Durchgangsverkehr ein Grund für das Interesse sein. Der Ortsteil sei jedoch gerade durch den Durchgangsverkehr stark beeinträchtigt. Es sei daher ein wichtiges Ziel, die Funktion von Watenbüttel als Wohnstandort in jeder Hinsicht zu stärken und weiteren negativen Entwicklungen, wie sie durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu erwarten seien („Trading-down“), entgegenzuwirken.

Deshalb sollten im mittleren Abschnitt der Celler Heerstraße und in dem ebenfalls gefährdeten Teilabschnitt der Peiner Straße im zentralen Bereich von Watenbüttel Spielhallen und Wettbüros ausgeschlossen werden. Zur Sicherung der Planung sei eine Veränderungssperre erforderlich. Diese soll für zwei Jahre als Satzung beschlossen werden. Für Vorhaben, die den Planungszielen nicht widersprächen, könne eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.


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