VW-Aktivisten wird der Prozess gemacht: "Der rechtfertigende Notstand ist gegeben"

Am heutigen Dienstag läuft vor dem Amtsgericht Wolfsburg der Prozess gegen Umweltaktivisten, die das VW-Werk in Wolfsburg im vergangenen Jahr komplett lahmlegten. Die Aktivisten verteidigen die Aktion, die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Nötigung vor.

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Aktivisten auf dem Autozug auf der Brücke über dem Mittellandkanal. Für 24 Stunden ging nichts mehr.
Aktivisten auf dem Autozug auf der Brücke über dem Mittellandkanal. Für 24 Stunden ging nichts mehr. | Foto: aktuell24/bm

Wolfsburg. Am 13. August 2019 legten Umweltaktivisten in einer spektakulären Aktion das Volkswagen-Werk in Wolfsburg lahm. Unter dem Motto "BlockVW" ketteten sich Personen an den Schienen fest und zwangen einen vollbeladenen Autozug zur Bremsung. An diesem Tag konnte kein Fahrzeug das Werk verlassen. Auch die Binnenschifffahrt mit wichtigen Gütern auf dem Mittellandkanal kam infolge dessen zum Erliegen. Weitere Personen erkletterten den Globus in der Eingangshalle zur Autostadt, wieder andere errichteten Infostände in der Innenstadt. Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Amtsgericht Wolfsburg der Strafprozess gegen einen der Teilnehmer. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft ihm "Beihilfe zur Nötigung" vor.


In einer Pressemitteilung geben sich die Aktivisten selbstbewusst: "Zum einen gäbe die Akte gar keine Anhaltspunkte darüber, wann und wie das Angeklagte eigentlich an der Aktion beteiligt war. Zum anderen sehen sich die Aktivistinnen und Aktivisten von einem besonderen Paragrafen im Strafgesetzbuch gedeckt", heißt es dort. Auf Anfrage erklärt die Staatsanwaltschaft zwar, dass es sich hierbei um Fragen handele, die in der Hauptverhandlung zu klären seien, jedoch bestehe "hinreichender Tatverdacht". Julia Meyer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig ergänzt: "Der Strafbefehl wurde vom Amtsgericht auch erlassen, weshalb auch der Tatrichter einen hinreichenden Tatverdacht gesehen hat."

Aktivisten halten Aktion für notwendig


Weiterhin berufen sich die Aktivisten auf den Paragrafen 34 des Strafgesetzbuches, in dem es heißt, dass keine rechtswidrige Handlung vorliege, wenn man zur Abwendung einer "gegenwärtigen Gefahr" handele: "Es ist keine Frage: Der rechtfertigende Notstand ist gegeben. Autos bedrohen das Klima, rauben Flächen und Lebensqualität, verpesten die Luft durch Abgase und Reifenabrieb, verbrauchen in Herstellung und Betrieb riesige Rohstoffmengen und stehen einer Verkehrswende in Richtung Fuß, Fahrrad und ÖPNV im Weg!"

Die Aktivisten plädieren auf Freispruch und berufen sich auf die Erfolge vergangener, ebenfalls radikaler Maßnahmen: "Die Gentechnik hat sich vom Acker gemacht – wegen Feldbefreiungen und Feldbesetzungen. Kohle- und Atomausstieg kommen, wenn auch zu langsam, aber wegen der Proteste auf Gleisen, an Werkstoren und Bäumen. Die Verkehrsdebatte gewinnt an Fahrt – auch hier vor allem wegen spektakulärer Aktionen mit hoher Symbolik."

Volkswagen war gegen Strafverfolgung


Als weiteren Punkt führen die Aktivisten an, dass Volkswagen nie eine Anzeige auf Strafverfolgung gestellt habe: "Laut Gerichtsakte hätten Konzernvertreter der Polizei und Staatsanwaltschaft mehrfach mitgeteilt, keine Strafverfolgung zu wünschen. Es liegt auch kein Strafantrag vor. Polizei und Staatsanwaltschaft handelten auf eigene Faust". Die Staatsanwaltschaft erklärt dazu, dass dies auch überhaupt nicht nötig gewesen sei, "da wir schon von Gesetzes wegen bei dem Verdacht einer solchen Straftat ermitteln müssen. Wir würden uns vielmehr selbst strafbar machen, wenn wir in so einem Fall nicht 'auf eigene Faust' tätig werden", so Julia Meyer abschließend.

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