Wahlplakate: Welche Regeln gelten im Schilderwald?

von


Wahlplakate werden in den kommenden Wochen das Stadtbild bestimmen. Foto: Nick Wenkel
Wahlplakate werden in den kommenden Wochen das Stadtbild bestimmen. Foto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Braunschweig. Je heißer der Wahlkampf wird, um so schneller wächst der Schilderwald: Immer mehr Plakate von Parteien und Kandidaten zur Bundestagswahl bestimmen das Straßenbild. Doch darf jeder sein Plakat wo und solange er will aufhängen? regionalHeute.de fragte nach, welche Regelungen es in der Stadt Braunschweig gibt.


"Wahlplakate dürfen gemäß einem Erlass des niedersächsischen Innenministeriums im Zeitraum von zwei Monaten vor dem Wahltermin aufgehängt werden. Ausgenommene Bereiche sind in Braunschweig Schlossplatz, Burgplatz, Domplatz, Platz der Deutschen Einheit, Hagenmarkt sowie der Bohlweg im Bereich zwischen Georg-Eckert-Straße und Am Schlossgarten und der Bohlweg zwischen Langer Hof und Damm", teilt Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig mit.

Die unmittelbare Umgebung, namentlich der direkte Zugangsbereich von Wahllokalen, seieine so genannte „befriedete Zone“. In diesen Bereichen seidaher das Anbringen von Plakaten ebenfalls nicht zulässig.

Wichtigste weitere Auflagen und Bedingungen:


Plakate dürfen an Brücken- und sonstigen Schutzgeländern, privaten Anlagen und Einrichtungen im Straßenraum, wie Leitungsmasten, Schaltschränke und Transformatorenstationen, an Hauswänden, Mauern oder Zäunen ohne Zustimmung des Eigentümers beziehungsweiseder Stadt Braunschweig nicht angebracht werden. Ein Anbringen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Fußgängerschutzgittern, Lichtsignalanlagen, Hinweisbeschilderungen) und an Kreuzungen und Einmündungen sowie Verkehrsinseln und Querungshilfen ist nicht zulässig. Sichtdreiecke von Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen frei bleiben. Laternenmasten können für mehrere Plakate genutzt werden, und zu den Auflagen der Sondernutzungserlaubnisse, die die Stadtverwaltung den Parteien für die Wahlplakatierung erteilt, zählt auch, dass die Anbringung der Plakate „unter gegenseitiger Duldung und Rücksichtnahme zu erfolgen“ hat.

"Wahlplakate müssen nach dem Wahltag innerhalb einer Woche entfernt werden. Hängen danach noch welche, fordert die Stadtverwaltung die betreffende Partei auf, die Wahlwerbung schnell zu entfernen. Ist dies nach einer weiteren Woche nicht geschehen, ist die Stadtverwaltung berechtigt, die Plakate auf Kosten der Parteien zu entfernen. Letzteres kommt gelegentlich vor. Ganz überwiegend klappt der Dialog mit den Parteien reibungslos", betont Keunecke.

2.000 Plakate pro Partei


Die Obergrenze für die Zahl der Plakate liege, um die demokratischen Prozesse nach Möglichkeit nicht zu beschränken, deutlich oberhalb der Zahl der bisher jemals bei einer Wahl in Braunschweig beantragten und genehmigten Plakate. Maßstab für die genehmigte Anzahl von Plakaten seidas politische Gewicht der beantragenden Partei (aktuell das letzte Bundestagswahlergebnis). In jedem Fall würden aber jeder Partei 2.000 Plakate genehmigt, soweit überhaupt beantragt (Einige Parteien beantragen durchaus weniger). Kleinere Parteien und neue Parteien würden dadurch bewusst überproportional berücksichtigt.

Dieses Verfahren folge dem politischen Grundsatz der sogenannten abgestuften Chancengleichheit und diene zugleich dazu, eine nicht mehr hinnehmbare Überplakatierung zu verhindern. Wegen der überproportionalen Berücksichtigung der kleinen Parteien schwanke die absolute Obergrenze von Wahl zu Wahl. Bei der aktuellen Bundestagswahl liege sie bei rund 61.000.

"Zur Bundestagswahl 2017 wurden aktuell rund 16.000 Plakate genehmigt", so Keunecke.


mehr News aus der Region