Wahlrecht für EU-Bürger: Stadt verschickt rund 8.900 Schreiben


Symbolfoto: Archiv

Wolfsburg. In den kommenden Tagen erhalten rund 8.900 in Wolfsburg lebende und wahlberechtigte Bürger aus den übrigen 28 EU-Staaten Post von der Stadt Wolfsburg in Sachen Europawahl 2019. In diesen wird darauf hingewiesen, dass sich das Wahlrecht auch in Wolfsburg ausüben lässt. Das teilt die Stadt Wolfsburg mit.


EU-Bürger haben nämlich die Entscheidungsfreiheit, ob sie in ihrem Herkunftsland oder aber an ihrem Wohnort in Deutschland wählen. Auf jeden Fall darf das Wahlrecht nur einmal und persönlich ausgeübt werden. EU-Bürger aus den übrigen Mitgliedstaaten können deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments nur dann wählen, wenn sie einen Eintrag in das hiesige Wählerverzeichnis ausdrücklich beantragen. Die Beantragung muss bis zum 5. Mai erfolgen. Im Laufe des Monats März sind bereits mehr als 50 neue Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Wolfsburg eingegangen.

Gegenwärtig sind in Wolfsburg rund 400 Personen aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als wahlberechtigt eingetragen. In diesen Fällen erfolgt eine Eintragung in das Wählerverzeichnis automatisch. Ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich.

Soweit wahlberechtigte EU-Bürger aus Wolfsburg Zweifel haben, ob sie in Wolfsburg bereits für das Wählerverzeichnis registriert sind, können sie das mit dem Wahlamt der Stadt im Rathaus B, Porschestraße 49, Zimmer B 041 bis B 042 klären. Telefonische Anfragen nimmt das Servicecenter unter der Behördenrufnummer 115 entgegen.

Die speziellen Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis können im Wahlamt angefordert werden. Die Formulare sind auch online im Internet unter www.bundeswahlleiter.de verfügbar. Weitere Informationen in allen Amtssprachen der Europäischen Union finden sich ebenfalls im Internet unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.


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