Welfenschatz: Klage gegen Deutschland

von Sina Rühland


| Foto: © bpk / Kunstgewerbemuseum, SMB / Jürgen Liepe



Braunschweig. Wer ist der rechtmäßige Besitzer des Welfenschatzes? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun ein Gericht in der US-Hauptstadt Washington. Erben der einstigen Eigentümer wollen nun klären lassen, ob der Schatz der Welfenfamilie in ihren Besitz übergehen müsste und verklagen Deutschland sowie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. 



Der Welfenschatz ist der Reliquienschatz des Braunschweiger Domes, sein Wert wird auf 260 Millionen geschätzt. Im Jahr 1935 hatte das Land Preußen einen Teil der Sammlung für das Schlossmuseum in Berlin erworben. Die Erben der damaligen Händler, unter deren Mitgliedern einige jüdischen Glaubens waren, sagen heute, dass ihre Verwandten die Objekte unter dem Druck der Nationalsozialisten unter Wert hätten verkaufen müssen. Aus diesem Grund sei das Geschäft nicht rechtmäßig und somit nichtig.

Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller: "Auch wenn mir das schwere Schicksal der jüdischen Kunsthändler und ihrer Verfolgung in der NS-Zeit sehr bewusst ist, so verwundert mich die aktuelle Klage ihrer Nachfahren auf Herausgabe des Welfenschatzes sehr. Schließlich haben sie im Jahr 2012 gemeinsam mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter unter Vorsitz von Jutta Limbach angerufen, um bei der Auseinandersetzung zu vermitteln und auf eine Lösung hinzuwirken.






Das Ergebnis der eingehenden Prüfung des Sachverhalts durch die Limbach-Kommission, verkündet im März 2014, war eindeutig. Danach habe es sich beim Verkauf des Welfenschatzes nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt. Eine Rückgabe des Welfenschatzes an die Erben der vier Kunsthändler und etwaige weitere frühere Miteigentümer wurde daher nicht empfohlen. Vor diesem Hintergrund erstaunt es mich, dass die Nachfahren nunmehr den Klageweg eingeschlagen haben, gleichwohl ist es ihr gutes Recht. Da sich an der Faktenlage nichts geändert hat, hoffe ich sehr, dass auch das US-Gericht zur gleichen Einschätzung wie die Limbach-Kommission gelangen wird – und der Welfenschatz als Teil des national wertvollen Kulturgutes somit auch zukünftig in Deutschland bleibt. Überhaupt kein Verständnis habe ich für die von den Klägern vorgenommene Gleichsetzung der Arbeit der Limbach-Kommission mit NS-Unrechtsverfahren. Das ist schlicht geschichtsvergessen und unwürdig.“


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