Wer darf sich in das Goldene Buch der Stadt eintragen?

Der Rat stimmt kommende Woche über eine klar definierte Richtlinie ab.

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Symbolbild | Foto: Nick Wenkel

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg führt seit der Einweihung des Rathauses am 22. März 1958 ein Goldenes Buch, in das sich besondere Persönlichkeiten und Gäste der Stadt eintragen. Waren die Kriterien für eine Eintragung in das Goldene Buch bislang nicht definiert, soll es künftig eine klare Richtlinie geben. Die Verwaltung hat ein entsprechendes Schriftstück erarbeitet, das in der kommenden Woche dem Rat der Stadt zur Abstimmung vorgelegt wird. Stimmt dieser zu, tritt die Richtlinie am 11. Februar in Kraft.


Grundsätzlich entscheide das Stadtoberhaupt, wem die Ehre des Eintrags in das Goldene Buch zuteilwerden soll. Die Streichung einer Eintragung bedürfe dagegen eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses mit einer Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder, heißt es in der Satzung.

In erster Linie Ehrengäste


In das Goldene Buch sollen sich in erster Linie Ehrengäste der Stadt Wolfsburg eintragen. Dabei könne es sich um hochrangige Persönlichkeiten handeln, die sich in besonderer Weise beziehungsweise durch besondere Leistungen verdient gemacht haben oder deren Besuch für die Stadt von sehr ehrenhafter, zeithistorischer Bedeutung ist. Die Eintragung soll in einem feierlichen Rahmen und bevorzugt in repräsentativen Räumen der Stadt oder bei besonderen Anlässen wie Ehrungen und Jubiläen stattfinden.


Als Beispiele besonderer Persönlichkeiten werden in der Richtlinie zum Beispiel Staatsoberhäupter und andere hochrangige Vertreter anderer Staaten, hochrangige politische Funktionsträger des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ab Ebene Minister), hohe kirchliche Vertreter, weltberühmte Persönlichkeiten (zum Beispiel Nobelpreisträger) genannt. Für weitere Gäste der Stadt Wolfsburg steht das Gästebuch zur Verfügung.

Die Regeln für Sportler


Sportler (keine Kinder, Jugendlichen, Senioren), die in Wolfsburg ihren Hauptwohnsitz haben oder für einen Wolfsburger Verein starten, dürfen sich als Einzelpersonen oder Mannschaften in das Goldene Buch bei einer Olympiateilnahme oder dem Gewinn einer Weltmeisterschaft/Vizeweltmeisterschaft eintragen. In den Sportarten Fußball und Eishockey ist dies auch bei Europameistern, Deutschen Meistern, DFB-Pokalsiegern, Champions-Leaque-Siegern/Finalteilnehmern, Mannschaftsaufstiegen in die 1. Liga sowie Sportlern des Jahres möglich.


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