Wohnmobil-Ärger im Fliederweg - Stadt sieht keinen Handlungsbedarf

Anwohner ärgern sich, dass ein Camper mehrere Parkplätze blockiert. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe er das jedoch, so die Stadt Salzgitter.

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Wenn die Masse eines Wohnmobils 7,5 Tonnen nicht überschreitet, darf es unbegrenzt auf öffentlichen Parkplätzen stehen - solange man nicht dauerhaft darin schläft. (Symbolbild)
Wenn die Masse eines Wohnmobils 7,5 Tonnen nicht überschreitet, darf es unbegrenzt auf öffentlichen Parkplätzen stehen - solange man nicht dauerhaft darin schläft. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Salzgitter. Die Wohnmobilparkplätze am Salzgittersee sind gesperrt. Ein Wohnmobilfahrer mit Peiner Kennzeichen nahm dies wohl zum Anlass, sein wuchtiges Vehikel einfach im nahegelegenen Fliederweg abzustellen - sehr zum Unmut der dortigen Anwohner und Gewerbetreibenden.


"Der stand schon von Osterdonnerstag bis Osterdienstag mindestens drei Tage am Stück hier. Zwei- bis dreimal ist er weggefahren und hat sich nach seiner Rückkehr woanders hingestellt", schildert ein wütender Anwohner: "Er nimmt hier einfach Parkplätze weg." Auch würde der Besitzer regelmäßig im Wohnmobil übernachten. Die Stadt Salzgitter bestätigt auf Anfrage von regionalHeute.de, dass inzwischen ganze drei Beschwerden eingegangen seien.

Der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung, umgangssprachlich auch "Ordnungsamt" genannt, habe die Sachlage vor Ort geprüft: "Da das angesprochene Wohnmobil in seiner zulässigen Gesamtmasse unter 7,5 Tonnen liegt, darf dieses nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) an der angegebenen Stelle geparkt werden." Tatsächlich ist die Sachlage in Deutschland so, dass Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,49 Tonnen öffentliche Parkplätze benutzen dürfen, sofern diese nicht ausschließlich für Autos ausgewiesen sind. Lediglich das "Wildcampen", also das Übernachten im Fahrzeug, das nicht nur der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, ist verboten. Hierüber einen Nachweis zu bringen gestaltet sich jedoch schwierig - sollte der Fahrer wie geschildert nach seinen Touren lediglich eine Nacht im Camper geschlafen haben, würde er damit legal handeln.


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