Schünemann will Härtefallersuchen erleichtern




„Der aktuelle Fall der Familie Nguyen zeigt, dass es offensichtlich bei den Betroffenen Informationsdefizite gegeben hat, die mit dazu beigetragen haben, dass ein Härtefallersuchen von der Härtefallkommission nicht mehr angenommen werden konnte“, sagte Innenminister Uwe Schünemann.

Zukünftig werden die Ausländerbehörden Ausreisepflichtige über die Möglichkeit, die Härtefallkommission anzurufen, informieren. Die Belehrungspflicht der Ausländerbehörden wird im Zuge der ohnehin anstehenden Änderung der Härtefallkommissions-Verordnung mit geregelt.

Darüber hinaus soll künftig auch bei fahrlässig begangenen Straftaten ein Härtefallersuchen zugelassen werden. Bei den weiteren Änderungen geht es ausschließlich darum, praxisrelevante Sachverhalte eindeutig zu regeln. U. a. soll ein Nichtannahmegrund vorliegen, wenn der Ausländer sich vor Eingang der Eingabe nicht mindestens drei Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Dies soll verhindern, dass sich Ausländer, die bspw. mit einem Touristenvisum eingereist sind, sofort an die Härtefallkommission wenden können.

Es wird weiterhin klargestellt, dass eine Verurteilung nach einer Vorsatzstraftat zu einer Freiheitsstrafe über drei Monate sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht grundsätzlich einen Nichtannahmegrund darstellt. Die Änderung der Verordnung betrifft jedoch nicht die Fragen des Kirchenasyls.


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