AstraZeneca: Das müssen Erstgeimpfte jetzt wissen

Die Termine für die Zweitimpfungen werden um drei Wochen nach hinten verschoben, bleiben aber unverändert bestehen. Junge Menschen erhalten einen anderen Impfstoff für die Zweitimpfung.

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(Symbolbild) | Foto: Rudolf Karliczek

Wolfenbüttel. Wer bereits eine AstraZeneca Erstimpfung im Impfzentrum im Landkreis Wolfenbüttel erhalten hat, erhält erst nach zwölf, statt nach neun Wochen, die Zweitimpfung. So regelt es ein Erlass des Landes an die Impfzentren. Der Landkreis Wolfenbüttel informiert in einer Pressemitteilung über die wichtigsten Änderungen.


Viele Personen, die vor neun Wochen ihre Erstimpfung hatten, haben bisher noch keine Information über die Verschiebung des zweiten Impftermins über die zentrale Terminvergabe erhalten. Trotzdem verschieben sich alle Termine für eine AstraZeneca-Zweitimpfung um drei Wochen. Die angegebene Uhrzeit für den Termin bleibe aber gleich. Eine weitere Information über die zentrale Terminvergabe des Landes erfolgt nicht. Der neue Termin finde dann drei Wochen nach dem bisher angegebenen Termin für die Zweitimpfung statt.

Impfung zu ursprünglichem Termin nicht möglich


Das Impfzentrum kann eine Zweitimpfung zum ursprünglichen Termin nicht durchführen und bittet um Verständnis. Der für die Zweitimpfung vorgesehene Impfstoff steht zum neuen Termin zur Verfügung.

Zweitimpfung bei Jüngeren von anderem Hersteller


Wer über 60 Jahre ist, bekommt die zweite Impfung mit AstraZeneca. Wer unter 60 Jahre ist, bekommt die zweite Impfung mit dem Impfstoff von Biontech oder Moderna. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte Anfang April empfohlen, den Impfstoff von AstraZeneca nur an Personen zu verimpfen, die 60 Jahre oder älter sind. Eine Wahlmöglichkeit des Impfstoffes bestehe grundsätzlich nicht.


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