Ausgangssperren sollen kommen: Bundeskabinett beschließt "Bundesnotbremse"

Laut übereinstimmenden Medienberichten hat sich die Bundesregierung auf eine sogenannte Bundesnotbremse zur Eindämmung der Coronapandemie geeinigt.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Kabinett haben weitreichende Änderungen für das Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Kabinett haben weitreichende Änderungen für das Infektionsschutzgesetz beschlossen. | Foto: Marvin König/Archivbild

Region. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, soll sich die Bundesregierung bei einer Kabinettssitzung auf eine sogenannte "Bundesnotbremse" zur Eindämmung der Coronapandemie geeinigt haben. Damit sollen bundeseinheitliche Mechanismen ab bestimmt Inzidenzwerten geschaffen werden. Zu dem Maßnahmen gehören unter anderem Ausgangssperren ab einem Wert von über 100 Infektionen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner gerechnet und Schulschließungen ab einer Inzidenz von 200.


In einer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag hat sich das Bundeskabinett auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Demnach sollen die Maßnahmen zur Coronapandemie nicht nur deutlich ausgeweitet werden, sie sollen auch bundesweite Standards setzen, nach denen sich Länder, Kommunen und Kreise richten müssen. Entscheidend sind hierbei die Inzidenzwerte von 100 beziehungsweise 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche.

Demnach sollen ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren greifen. So dürfte die Wohnung ohne triftigen Grund zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen bestehen etwa zur Versorgung von Tieren oder für den Arbeitsweg. Das Gassigehen mit dem Hund ist also weiterhin erlaubt. Joggen dagegen wäre verboten. Die Maßnahmen sollen allerdings erst dann greifen, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

Läden schließen wieder - Schulen dürfen vorerst offen bleiben


Entsprechend der neuen Regelung, die allerdings noch durch den Bundestag muss, würden auch die Kontakte weiter beschränkt. Demnach dürften sich auch weiterhin fünf Leute miteinander treffen, allerdings dürfe nur maximal eine Person aus einem anderen Haushalt dabei sein. Unter 14-Jährige seien davon allerdings weiter ausgenommen. Die Schulen dagegen blieben vorerst offen - erst wenn ein Inzidenzwert von mehr als 200 über mehrere Tage erreicht ist, müsste auch hier der Präsenzunterreicht endgültig ausgesetzt werden.

Auch für den Einzelhandel bedeuten die neuen Regelungen erneute Beschränkungen: Wird die 100er-Marke überschritten müssten solche Läden, die nicht relevant für den täglichen Bedarf sind, wieder schließen. Ausnahmen bilden hierbei Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Freizeiteinrichtungen wie Museen oder Zoos müssten ebenso wieder schließen, wie der Sportbetrieb.

Auch ein weiterer Streitpunkt hat es in den Änderungsentwurf geschafft: Demnach sollen Arbeitgeber nun einmal in der Woche ihren Mitarbeitern einen Coronatest anbieten. Da die neuen Beschlüsse eine Gesetzesänderungen darstellen hat die Regierung allerdings kein alleiniges Beschlussrecht. Der neue Pragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes soll im Eilverfahren Bundestag und Bundesrat passieren.


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