AWO Braunschweig: Kinderschutzgesetz mit Mängeln


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„Flächendeckend Frühe Hilfen schon im Zeitraum der Schwangerschaft und in der ersten Lebensphase als Anspruch einzuführen, ist absolut richtig“, betont  der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Dirk Bitterberg, anlässlich der heutigen Bundestagsabstimmung über das Kinderschutzgesetz.

Darüber hinaus begrüßt Bitterberg, dass der Bund die Länder zumindest in Bezug auf die Familienhebammen dauerhaft finanziell unterstützen möchte. Doch das Gesetz hat Schwachpunkte. So fehle der individuelle Rechtsanspruch auf Frühe Hilfen im Jugendhilfebereich. Und der Forderung des Bundesrates, Frühe Hilfen als „gemeinsame Aufgabe sowohl der Kinder- und Jugendhilfe als auch des Gesundheitsbereichs“ im Gesetz zu verankern, wurde von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums mit Schweigen begegnet. „Das ist ein lähmender Strukturfehler“, erklärt Bitterberg, denn „Kindeswohl und Kindesgesundheit gehören zusammen.“

Im Interesse der besonders belasteten Familien wäre es notwendig, dass Frauenkliniken, Geburtsstationen sowie Haus- und Kinderärzte so früh wie möglich genauso Hilfeleistungen erbringen müssen, wie es von den Jugendämtern verlangt wird. Doch durch seine Verweigerungshaltung trägt das Bundesgesundheitsministerium die Verantwortung für einen Strukturfehler, der  sich im Einzelfall lebensgefährdend auf die Gesundheit von betroffenen Kindern auswirken kann. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Bitterberg. Zudem müssten Krankenkassen gesetzlich verpflichtet werden, regelmäßige Präventionsleistungen, wie zum Beispiel eine Verlängerung der Hebammenleistungen auf sechs Monate, zu übernehmen. Im Interesse der Schwächsten und damit im Interesse für die Gesellschaft. Denn: „wer früh hilft, hilft besser - und viel billiger obendrein“, erklärt Bitterberg.


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