Böhlke: "An Peinlichkeit kaum zu überbieten - SPD stümpert zum zweiten Mal beim Thema Schulgeldfreiheit für Altenpflegeschüler"




Mit ihrem Gesetzentwurf zur Verankerung der Schulgeldfreiheit für Altenpflegeschüler im Niedersächsischen Pflegegesetz ist die SPD heute im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags zum zweiten Mal binnen weniger Wochen kräftig ins Fettnäpfchen getreten. „Die Altenpflegeausbildung ist beim Kultusministerium angesiedelt und unterliegt damit dem Niedersächsischen Schulgesetz. Dementsprechend hätte es einer Änderung des Schulgesetzes bedurft", erklärte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Norbert Böhlke, heute in Hannover. Erst im September hatte die SPD ihren eigenen Gesetzentwurf zur Einführung der Schulgeldfreiheit für Altenpflegeschüler zurückgezogen, weil das zu ändernde Altenpflege-Berufegesetz bereits seit dem 7. März 2012 außer Kraft gesetzt war.

„Die SPD hat heute einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie kein Verständnis für die Systematik von Gesetzen besitzt", betonte Böhlke. „Jedes Gesetz hat eine bestimmte Zielsetzung, die beachtet werden sollte, wenn man plant, es zu ändern. Das Ziel des Pflegegesetzes ist die Gewährleistung der pflegerischen Versorgungsstruktur." Hinzu komme die Tatsache, dass die von der SPD beabsichtigte Verankerung der Schulgeldfreiheit ausschließlich für Altenpflegeschüler gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aller Schulen in freier Trägerschaft verstoße. „Schulen in freier Trägerschaft bekommen Finanzhilfen durch das Land. Da geht es nicht, dass eine Gruppe von Schülern grundsätzlich vom Schulgeld befreit wird und andere nicht", sagte der CDU-Sozialpolitiker. „Die SPD versucht also nicht nur das falsche Gesetz zu ändern, sondern nimmt dabei auch noch die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes billigend in Kauf. Peinliche Aktionen wie diese sind der Grund dafür, dass sie auch nach der Landtagswahl 2013 in der Opposition sein wird."

Wie es richtig gehe, habe Sozialministerin Aygül Özkan gezeigt. „Die von der SPD jahrelang geforderte, aber nie umgesetzte Schulgeldfreiheit für Auszubildende in der Altenpflege hat sie innerhalb kürzester Zeit als freiwillige Leistung des Landes eingeführt. Diese ist nachweislich in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2016 festgeschrieben", sagte Böhlke abschließend.


mehr News aus Wolfenbüttel