Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, mit dem „Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland“ eine Bundesratsinitiative zu starten.
Wie der Vorfall in Göttingen im Juni 2010, bei dem drei Bedienstete des Niedersächsischen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ums Leben kamen, gezeigt hat, gehen auch heute noch erhebliche Gefahren insbesondere von alliierten Fliegerbomben aus. Die Räumung dieser Kampfmittel ist ein fortdauerndes, kostenintensives Problem. Niedersachsen zählt zu den am stärksten von Rüstungsaltlasten betroffenen Bundesländern.
Bisher erstattet der Bund den Ländern nur die Aufwendungen, die bei der Räumung so genannter „reichseigener“ Munition entstehen. Kosten, die bei der Bergung und Vernichtung alliierter Kampfmittel anfallen, werden vom Bund dagegen nicht übernommen. Mit der Bundesratsinitiative soll nunmehr eine neue Kostenverteilung erreicht werden.
Innenminister Uwe Schünemann sagte: „Der bisherige – sowohl für die Länder als auch für die Kommunen – unbefriedigende Zustand muss beendet werden. Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden, die von den in Boden und Gewässern verborgenen Kampfmitteln ausgehen, kommt oftmals hinzu, dass eine verzögerte Beseitigung der Altlasten die sinnvolle Nutzung der betroffenen Flächen verhindert.“
Ziel des nunmehr vorgelegten Gesetzentwurfs ist es deshalb, eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von sämtlichen Rüstungsaltlasten zu erreichen: „Allein die Herkunft der Bombe kann nicht entscheiden, ob der Bund für die Räumungskosten einsteht oder nicht“, so der Minister.
Durch die Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland wird die Umwelt in erheblichem Maße von schädlichen Einwirkungen entlastet. Schädliche Bodenveränderungen beziehungsweise Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden reduziert.
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