Bundesgerichtshof kippt Vertragsklauseln der Postbank: Gibt es jetzt Geld zurück?

Einseitige Gebührenerhöhungen sind demnach unter Umständen unzulässig. Das könnte auch für andere Banken gelten. Die Verbraucherzentrale rät aber von einem Widerspruch ab.

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Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Hannover. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält zurzeit vermehrt Anfragen zu Preiserhöhungsmitteilungen von Banken und Sparkassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Postbank AG fragen sich die betroffenen Kundinnen und Kunden, ob sie der Vertragsänderung widersprechen sollen. Die Verbraucherzentrale informiert in einer Pressemitteilung über mögliche Optionen.


Ende April 2021 erhielt eine niedersächsische Verbraucherin einen Brief der Commerzbank AG. Ihr bisher kostenfreies Girokonto soll ab Juli 4,90 Euro im Monat kosten. Am Ende des Schreibens heißt es: „Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie bis zum 30.06.2021 nicht widersprechen.“ Ermöglicht wird diese Geschäftspraxis durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil zwei solcher Vertragsklauseln der Postbank AG für unzulässig erklärt. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich daher, wie sie mit den Preiserhöhungsmitteilungen jetzt umgehen sollen.

Bei Widerspruch droht Kündigung


„Ein Widerspruch ist unserer Ansicht nach derzeit nicht sinnvoll“, erklärt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn: Noch ist unsicher, welche Reichweite das Urteil tatsächlich hat. „Soweit sich Anpassungsklauseln wie im Fall der Postbank als unwirksam erweisen, müssen Vertragsänderungen ohnehin zurückgenommen werden. Kundinnen und Kunden hätten dann ein Recht auf Rückerstattung zu viel gezahlter Entgelte.“ Wer einer Preiserhöhung jetzt widerspricht, müsse hingegen mit einer Kündigung seitens des Geldinstituts rechnen. „Widersprechen sollte deshalb nur, wer ohnehin einen Anbieterwechsel plant und diesen jetzt umsetzen möchte“, so Rehberg.

Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sei es aber empfehlenswert, abzuwarten, bis die Auswirkungen des Urteils absehbar sind. „Wünschenswert wäre es, dass Banken und Sparkassen Gebührenerhöhungen aussetzen, bis die Situation für alle Beteiligten klarer ist“, so der Finanzexperte. Weitere Informationen zum BGH-Urteil sowie Tipps bei einem geplanten Kontowechsel gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website.


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