Bundesweiter Warntag: Probealarm wird für den Katastrophenfall multi-medial ausgerufen

Darüber informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Der Probealarm fungiert für einen möglichen Katatstrophenfall. Symbolbild.
Der Probealarm fungiert für einen möglichen Katatstrophenfall. Symbolbild. | Foto: pixabay

Bonn. Für den Fall, dass auch nach dem Coronavirus, der die Welt fest im Griff hat, weitere Notlagen auftreten, wird am 10. September ein bundesweiter Probealarm ausgerufen. Pünktlich um 11:00 Uhr wird erstmals seit der Wiedervereinigung mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Radio, Fernsehen, sozialen Medien, der Warn-App Nina, Sirenen, Lautsprecherwagen sowie auch digitalen Werbetafeln auf das Eintreten des möglichen Ernstfalls hingewiesen. Ab heute sind es genau noch 100 Tage bis zum deutschlandweiten Warntag. Wie bereits in der aktuellen Corona-Krise informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auch in anderen Notlagen über die Warn-App Nina, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Dies berichtet das BBK in einer Pressemitteilung.


Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken.

Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in diesem Jahr. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App Nina Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite zum bundesweiten Warntag.


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