Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat heute auf dem Landesverbandstag der Niedersächsischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine e.V. in Bückeburg in seinem Festvortrag die Arbeit dieser Verbände gewürdigt: „Haus & Grund Niedersachsen hat insgesamt rd. 47.000 Mitglieder.
Als unabhängige Interessenvertretung der privaten Immobilieneigentümer engagieren sie sich für den Erhalt und den Schutz privaten Eigentums in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Sie informieren, beraten und unterstützen ihre Mitglieder.“ Busemann betonte hierbei die gesellschaftspolitische Verantwortung der Immobilieneigentümer: „Viele von Ihnen sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Vermieter und tragen damit zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum bei. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dafür, dass wir in Deutschland einen funktionierenden privaten Wohnungsmarkt haben.“
Die Jahrestagung von Haus & Grund Niedersachsen fand in diesem Jahr in Bückeburg statt. Der Verein Haus & Grund Bückeburg wurde 1921 gegründet und feierte im Rahmen des Landesverbandstages sein 90jähriges Jubiläum. Er ist mit mehr als 800 Mitgliedern einer der größten im Landkreis Schaumburg.
Busemann sprach vor den Mitgliedern u.a. über die von der Bundesregierung geplanten Mietrechtsnovelle. Ein Schwerpunkt der geplanten Reform werde sicherlich das Thema ‘energetische Sanierung des Gebäudebestandes‘ sein. „Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Insbesondere bei der Reduktion des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes spielt der Gebäudebereich eine wesentliche Rolle. Immerhin entfallen auf ihn rd. 40 % des deutschen Energieverbrauchs und etwa 20 % des CO2-Ausstoßes. Private Haushalte verbrauchen rd. 85 % ihres Energiebedarfs allein für Heizung und Warmwasser“, führte Busemann aus. In der Sanierung des Gebäudebestandes liege Sparpotenzial sowohl für Vermieter, da die Immobilie aufgewertet werde; aber auch für Mieter seien die Maßnahmen wirtschaftlich vorteilhaft, weil Energieeffizienz zu geringeren Kosten für Heizung und Warmwasser führe.
Der Justizminister forderte ein, dass Änderungen im Mietrecht stets zu einem ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern führen müssen und sorgfältiger Abwägung bedürfen: „Wir haben ein soziales Mietrecht. Der Mieterschutz ist wesentlicher Bestandteil. Mieter müssen soziale Sicherheit haben und vor überzogenen Mieterhöhungen und willkürlichen Kündigungen geschützt werden. Zugleich müssen aber Vermieter vor den Auswirkungen etwa des sog. ‘Mietnomadentums‘ besser als derzeit bewahrt werden“, so Busemann abschließend.
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