[image=5e1764b8785549ede64ccb67]„Rein rechtlich ist das Notwendige auf den Weg gebracht worden. Aber in der praktischen Umsetzung gibt es bislang noch viele bürokratische Hürden.“ So hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Gemeinden in der Türkei seinen Eindruck zusammengefasst.
undefined„Als Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) war es mir besonders wichtig, mich über die Lage der christlichen Minderheit in der Türkei zu informieren“, sagte Busemann. Deshalb habe er sich im deutschen Generalkonsulat in Istanbul mit der Rechtsanwältin Kezban Hatemi, die als Prozessvertreterin des ökumenischen Patriarchats fungiert, und ihrem Mann Prof. Dr. Hüseyin Hatemi getroffen.
Zurzeit gebe es in der Türkei knapp 400.000 bekennende Christen. Diese Zahl sei wieder relativ konstant. Neue gesetzliche Regelungen könnten helfen, ihnen ihre Rechte zu sichern. Es sei aber nach wie vor für Christen schwierig, neue Gemeinden zu gründen oder Eigentumsrechte durchzusetzen, um zum Beispiel früher enteignete Gebäude zurück zu erhalten und wieder für Gottesdienste nutzbar zu machen. „Insgesamt ist der Türkei mehr
Selbstbewusstsein im Umgang mit ihren religiösen Minderheiten zu wünschen“, sagte Busemann. Das sei auch Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt von Bedeutung. „In allen europäischen Staaten wird beobachtet und registriert, wie man hier mit der christlichen Minderheit umgeht“, machte Busemann deutlich.
Foto: Busemann (re.) informierte sich im Gespräch mit Rechtsanwältin Kezban Hatemi und Prof. Dr. Hüseyin Hatemi
über die Situation der christlichen Minderheit.
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