Diese Vorteile haben Geimpfte in Niedersachsen schon jetzt

Bereits am 19. April hat das Land Niedersachsen in seiner Verordnung Lockerungen für Geimpfte festgeschrieben. Diese Regeln gelten solange, bis der Bund eine eigene Regelung zum Umgang mit Immunisierten Personen veröffentlicht.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Am Montag haben die Regierungschefs aus Bund und Ländern in einer Konferenz über das weitere Vorgehen mit Geimpften und Genesenen abgestimmt (regionalHeute.de berichtete). Mit Änderung der Niedersächsischen Landesverordnung vom 19. April sind Geimpfte in Niedersachsen allerdings schon seit dem 19. April von Test- und Quarantänepflichten befreit. Wie Staatssekretärin Anke Pörksen in einer Pressemitteilung der niedersächsischen Staatskanzlei erklärt, mache dies eine Passage im neuen Infektionsschutzgesetz möglich.


Seit dem 19. April ist in Niedersachsen unter Paragraf 5 a Absatz 2 der Corona-Verordnung geregelt, dass eine Pflicht zur Testung entfällt, wenn eine Person über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus verfügt. Diese Gleichstellung von getesteten und vollständig geimpften Personen gelte auch in Hochinzidenzkommunen, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100. Konkret bedeutet das, dass Mitarbeiter und Besucher von Altenpflegeheimen sich nicht mehr testen lassen müssen. Ebenso entfalle die Testpflicht beim Terminshopping. Auch die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, ist Geimpften in Niedersachsen ohne negativen Schnelltest möglich.

Regeln gelten bis zur Klärung auf Bundesebene


Möglich sei dieses Vorgehen laut Staatssekretärin Anke Pörksen durch eine Passage im neuen Infektionsschutzgesetz. Unter Paragraf 77 Absatz 7 heißt es: "Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 28c bleiben landesrechtlich geregelte Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt dieses Gesetzes für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, unberührt." Diese Passage beziehe sich nicht auf das Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes, sondern auf eine Verordnung, welche den Umgang mit Geimpften und genesenen Regeln soll. Diese wird aber erst im Mai im Bundestag debattiert.

Zahl der vollständig Geimpften noch sehr gering


Das Land Niedersachsen beruft sich - ebenso wie die Bundesregierung - bei diesem Entschluss auf eine Studie des Robert-Koch-Instituts, laut der das Risiko einer Virusübertragung durch Menschen mit komplettem Impfschutz spätestens ab dem 15. Tag nach Erhalt der letzten Impfdosis deutlich reduziert ist. Bislang haben in Niedersachsen aber (Stand. 27. April) erst 6,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine Zweitimpfung erhalten. Das entspricht 524.922 Menschen. Die Quote der Erstimpfungen lag am gestrigen Dienstag bei 23,9 Prozent und somit bei 1.907.433 Menschen.


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