Infektionsschutzgesetz verschärft Maskenpflicht im ÖPNV: OP-Masken nicht mehr zulässig

Erixx und Enno kündigten außerdem bereits an, auch in Städten mit Ausgangssperre weiterhin das volle Fahrplanangebot vorzuhalten.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ab sofort nur noch mit FFP2- oder vergleichbaren Atemschutzmasken zulässig. Das geht aus den am heutigen Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hervor. Einfache OP-Masken reichen in Hochinzidenzkommunen demnach nicht mehr aus.


Dem Gesetzblatt zufolge besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarer Filterwirkung (KN95/N95) auch in während des Aufenthalts "in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung", also an Bahnhöfen, Haltestellen oder auch in Servicestellen der jeweiligen Verkehrsbetriebe. Dies gelte allerdings nur in sogenannten Hochinzidenzkommunen, also solchen, in denen an drei Tagen hintereinander eine Inzidenz von mehr als 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wird. In Kommunen, die nicht in diese Kategorie gehören, ist auch weiterhin eine medizinische Maske ausreichend.

Die Bahnunternehmen Erixx und Enno haben am heutigen Freitag in einer Pressemitteilung angekündigt, dass Personen ohne entsprechende Maske nicht mehr befördert werden dürfen. Gleichzeitig wolle man aber auch in Städten mit Ausgangssperre weiter auf das komplette Fahrplanangebot setzen: "Wenn alle Züge unverändert fahren, mindestens einmal pro Stunde an jedem Bahnhof, gibt es genügend Platz, um die Abstände einhalten zu können”, so die metronom Eisenbahngesellschaft. Dem Gesetzestext zufolge sei eine Belegung von maximal der Hälfte aller Sitzplätze in allen Verkehrsmitteln anzustreben.


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