Kein Test, keine Kita? So will die Stadt die Testpflicht für Kleinkinder umsetzen

Ab dem heutigen Montag müssen auch Kinder ab drei Jahren in Kindergarten und Kita auf das Coronavirus getestet werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Wolfenbüttel. Ab dem heutigen Montag gilt auch in Niedersachsen eine Testpflicht in den Kindergärten. Dann sind besonders die Kommunen als Träger der Kitas und Kindergärten in der Pflicht, diese umzusetzen. In einer Pressemitteilung erklärt die Stadt Wolfenbüttel, wie sie die täglichen Tests für die Kleinsten gewährleisten will.



Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die niedersächsische Landesregierung darauf verständigt, dass in Kitas verpflichtend getestet werden soll. Infektionen könnten so frühzeitig erkannt und Infektionsketten rechtzeitig durchbrochen werden. An drei Tagen in der Woche bestehe daher eine Testpflicht für alle Kinder ab drei Jahren. "Wir wollen in den Kitas sowohl den betreuten Kindern als auch den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten“, betont Bürgermeister Ivica Lukanic zum Start der Testpflicht am kommenden Montag.

Dann gelte für die Kitas im Einzelnen:

• Die Testpflicht umfasst drei Schnelltests pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag), die von den Eltern zu Hause durchgeführt werden müssen.

• Die Eltern bestätigen die Durchführung mit einem negativen Testergebnis schriftlich durch die Abgabe eines entsprechenden Formulars, das von der Internetseite der Stadt Wolfenbüttel heruntergeladen werden kann.

• Für ungetestete Kinder gilt in Kitas grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

• Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht testen kann oder das Procedere absolut nicht toleriert, sei allerdings die Möglichkeit der "Umfeldtestung" vorgesehen: Anstelle des betreffenden Kindes kann sich dann der Elternteil, das das Kind in die Kita bringt, selbst testen und den Nachweis der Testung gegenüber der Einrichtungsleitung erbringen.

Lollitests frühestens ab Mai


"Wenn Ihr Kind die Testung nicht zulässt, informieren Sie die Einrichtungsleitung darüber“, betont Lukanic. Ihm sei bewusst, dass die vom Land geforderte Verschärfung nicht einfach sei und danke daher ausdrücklich allen für die Bereitschaft, die Testpflicht zu unterstützen. Die erforderlichen Tests würden von den Kitas an die Eltern abgegeben. Das Land habe für Kinder geeignete Nasenabstrichtests zur Verfügung gestellt. "Lolli-Tests werden frühestens ab Mai vonseiten des Landes geliefert. Vor diesem Hintergrund kauft die Stadt Wolfenbüttel kurzfristig 6.000 dieser Tests und verteilt diese an alle KiTas im Stadtgebiet zur Anwendung in Ausnahmefällen, um vielleicht nicht auf die "Umfeldtestung“ ausweichen zu müssen“, so der Bürgermeister.


Nach wie vor stelle die Stadt eine hohe Zahl von Infektionen fest, auch und insbesondere in den KiTas sowie punktuell einen hohen Krankenstand und eine große Belastung beim Personal in den Einrichtungen. Daher müsse der eingeschränkte Regelbetrieb mit getrennter Betreuung von Gruppen fortgeführt werden. Die Wiederaufnahme der Randstundenbetreuung ist aber ab dem 28. Februar vorgesehen.


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