Kommunale Hochschule für Verwaltung – Bachelor löst Diplom ab


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„Es ist erfreulich, dass in Niedersachsen ab sofort neben der Hochschule Osnabrück auch an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung (HSVN) Bachelor-Studiengänge angeboten werden“, sagte Frau Dr. von Klaeden: „Wer Bürgerservice und Qualität in der Verwaltung erwartet, muss hochwertig ausbilden und ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute das Lehrangebot erweitern können!“

Heute (Donnerstag) übergab Frau Dr. von Klaeden die entsprechende Urkunde an den Präsidenten der HSVN, Prof. Dr. Michael Koop. Der Genehmigung durch das Ministerium war die vorgeschriebene Akkreditierung durch ein entsprechend qualifiziertes Institut, die Agentur ACQUIN, vorausgegangen.

Nach einem gemeinsamen Grundstudium haben die Studierenden die Wahl zwischen den Studiengängen „Allgemeine Verwaltung“ und „Verwaltungsbetriebswirtschaft“. In beiden Studienzweigen werden in unterschiedlicher Gewichtung rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Qualifikationen vermittelt, die die Studierenden befähigen, verantwortungsvolle Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung zu übernehmen.

Im Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ stehen rechtswissenschaftliche Inhalte, zum Beispiel das Verwaltungsrecht, das Kommunalrecht und das Zivilrecht im Mittelpunkt. Studierende, die die Fachrichtung „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ wählen, werden intensiver in Fachgebieten wie dem kommunalen Rechnungswesen und der Volkswirtschaftslehre auf wirtschaftlich geprägte Aufgabenstellungen in der Verwaltung vorbereitet.

In drei Praxistrimestern, die in Behörden, in der Privatwirtschaft oder im Ausland absolviert werden können, wird ein enger Bezug zur erlernten Theorie hergestellt. Am 1. August 2011 erwartet die Hochschule ca. 340 Studierende, die von ihren kommunalen Ausbildungsbehörden dorthin entsandt werden.

Nach dreijährigem Studium erwerben die Absolventen den akademischen Grad „Bachelor of Arts (B.A.)“. Gleichzeitig erlangen sie auch die Befähigung für eine Laufbahn im allgemeinen Verwaltungsdienst und können somit als Inspektorin oder Inspektor in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Hierfür hat das Ministerium die Voraussetzungen parallel zum Genehmigungsverfahren in einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geschaffen.

Auf eine zusätzliche staatliche Laufbahnprüfung wird in der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste“ bewusst verzichtet.


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