Kommunalverfassungsrecht – Landesrecht soll vereinheitlicht werden


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Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung ein „Gesetz zur Anpassung von Landesgesetzen an das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)“ beschlossen. Es wird nun in den Landtag eingebracht.

Damit sollen die Verweisungen in anderen Landesgesetzen auf Vorschriften der am 1. November 2011 außer Kraft tretenden Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) an das mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode erstmals geltende NKomVG angepasst werden. Außerdem soll die Gesetzessprache des neuen Kommunalverfassungsrechts, das – wie zum Beispiel für die Organe der Kommunen – neue Oberbegriffe enthält, in andere Landesgesetze übernommen werden, so etwa auch in das Niedersächsische Abfallgesetz und das Niedersächsische Jagdgesetz. Materielle Änderungen des Rechts sind damit nicht verbunden.

„Mit der Anpassung der anderen Gesetze wird jetzt das gesamte Landesrecht vereinheitlicht. Außerdem werden die jeweiligen Vorschriften textlich gestrafft“, so Innenminister Uwe Schünemann.


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