Kundenfang in Fahrschulen - Verbraucherschutz warnt vor Methoden der Automobilclubs

Automobilclubs würden laut Verbraucherzentrale häufig in Fahrschulen auch um minderjährige Kunden werben. Die Verbraucherzentrale erklärt, was eine Unterschrift bedeuten kann.

Die Verbraucherzentrale klärt auf, ob Unterschriften von Minderjährigen überhaupt gültig sind. (Symbolbild)
Die Verbraucherzentrale klärt auf, ob Unterschriften von Minderjährigen überhaupt gültig sind. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Während eines Erste-Hilfe-Kurses in einer Braunschweiger Fahrschule wirbt ein Automobilclub für eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft. Wer den Vertrag sowie die Einverständniserklärung für Werbung und Marktforschung direkt vor Ort unterschreibt, bekommt ein kostenloses Fahrsicherheitstraining. Ein 16-jähriger Fahrschüler lässt sich zu einer Unterschrift überreden. In der Regel seien diese Verträge nicht wirksam, wie die Verbraucherzentrale in Niedersachsen in einer Pressemitteilung erklärt.


Es passiere immer wieder, dass Minderjährigen in Fahrschulen eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub angeboten wird – teilweise mit fragwürdigen Methoden“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wirksam sind die Verträge in der Regel aber nicht. „Gehen Kinder oder Jugendliche einen rechtlich nachteiligen Vertrag ein, müssen Erziehungsberechtigte zustimmen“, so Preuschoff. Bis zur Genehmigung durch die Eltern ist das Geschäft „schwebend unwirksam“. Mögliche Zahlungsaufforderungen können mit dem Hinweis auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit des Jugendlichen verweigert werden. Sicherheitshalber sollten die Verträge aber trotzdem widerrufen werden. Im vorliegenden Fall haben die Eltern das übernommen.

"Methode ist nicht seriös"


Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind die Werbemethoden der Automobilclubs äußerst fragwürdig. „Zwar entstehen den Betroffenen keine finanziellen Nachteile, aber auf diese Weise ein Einverständnis für Werbung und Marktforschung zu erhalten, ist nicht seriös“, so die Rechtsexpertin. Auch wäre es wünschenswert, dass Fahrschulen keine Bühne für diese Form der Werbung bieten. „Der Schutz ihrer minderjährigen Kundinnen und Kunden sollte ihnen mehr wert sein als ein etwaiger Zuverdienst.“

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale.


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