Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die „Änderung der Verordnung zur Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen“ beschlossen. Dies betrifft insbesondere weitere Aufgaben aus dem landwirtschaftlichen Förderbereich.
Der Landwirtschaftskammer sind im Agrarbereich schon jetzt in einem erheblichen Umfang staatliche Vollzugsaufgaben übertragen worden. Sie steht dabei unter der direkten Aufsicht des Landes. Die in der Verbandsanhörung beteiligten Stellen hatten der nunmehr vorgenommenen Übertragung von Aufgaben zugestimmt.
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