Ministerium stellt klar: Schulen können selbst keine Tests anordnen

Mit der neuen Corona-Verordnung hat die Testpflicht keine rechtliche Grundlage mehr. Es gibt aber Ausnahmen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Seit Montag ist die Testpflicht an niedersächsischen Schulen entfallen. Darüber können sich auch einzelne Schulen nicht hinwegsetzen, stellt das Kultusministerium auf Anfrage von regionalHeute.de klar. Ein paar Ausnahmen gibt es aber dennoch.



Ein Leser hatte der Redaktion berichtet, dass an der Schule seines Kindes auch in dieser Woche noch Tests durchgeführt werden sollen. Wie ein Sprecher des Niedersächsischen Kultusministeriums gegenüber unserer Online-Zeitung klarstellt, gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Weder Schulen noch Schulträger hätten das Recht, von sich aus eine Testpflicht einzufordern. Gleiches gelte übrigens für die Maskenpflicht. Dies gelte allerdings nur für staatliche Schulen. Bei Privatschulen gebe es das Hausrecht.

Gesundheitsamt kann Testpflicht anordnen


Eine weitere Ausnahme gibt es außerdem. Das für die Schule zuständige Gesundheitsamt könne eine Testpflicht anordnen. Dazu müsste es an der betreffenden Schule aber ein auffälliges Infektionsgeschehen oder andere Faktoren geben, die so eine Maßnahme erforderten.

Doch was können Eltern tun, wenn eine Schule auf den Test beharrt? Das Kultusministerium rät, zunächst das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Möglicherweise handele es sich auch um ein Missverständnis und es gehe um ein freiwilliges Angebot, so der Pressesprecher. Den Schulen würden nach wie vor regelmäßig Testkapazitäten zur Verfügung gestellt. Sollte aber tatsächlich auf eine Testpflicht bestanden werden, könne man sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig wenden, das für unsere Region zuständig ist.


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