Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung einen geänderten Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt, der nicht nur – wie bisher – den einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes entspricht, sondern auch die Regelungen zur Neuverschuldung der Niedersächsischen Landesverfassung berücksichtigt.
Eine entbehrliche verfassungsrechtliche Diskussion wird auf diese Weise vermieden“ sagte Finanzminister Möllring. „Uns ist wichtig, in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Spitzentechnologie sowie in die Infrastruktur zu investieren.“
Und weiter: „Die Konsolidierung des Haushalts hat für uns oberste Priorität. Im Sinne einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik ist es daher wichtig, die Neuverschuldung konstant und konsequent abzubauen. Und doch wollen wir wichtige Akzente setzen bei der Gestaltung der Zukunft unseres Landes.“
Insgesamt wird nun die Nettokreditaufnahme im Doppelhaushalt 2012 / 2013 um 655 Millionen Euro gesenkt. Die Investitionen werden um 334 Millionen Euro erhöht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Anlagen.
Finanzminister Möllring führte dazu aus: „An dem Ziel der systematischen und kontinuierlichen Schuldenbegrenzung hat sich nichts geändert. Der „Sinkflug der Nettoneuverschuldung“ wird konsequent fortgesetzt, beginnt aber jetzt auf niedrigem Niveau.
Der Weg ist jetzt frei für die Einführung einer Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung, die den grundgesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt.“
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