Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem „Entwurf zur Aufhebung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung über Personalausweise“ zugestimmt und zur Verbandsanhörung freigegeben.
Diese Regelung ist notwendig geworden, da der Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 1. November 2010 ein Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis erlassen hat. Den Ländern verbleibt danach lediglich, die zuständigen Behörden zu bestimmen. Dies wird in der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht geregelt.
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