Niedersachsen: AfD hat für den Verfassungsschutz keine erhebliche Bedeutung

Zu konkreten Zahlen bezüglich der Aktivitäten von V-Personen hält sich die Landesregierung jedoch bedeckt.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Niedersachsen. Die AfD ist kein Beobachtungs- oder Verdachtsobjekt von erheblicher Bedeutung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (fraktionslos, AfD) hervor.



Hintergrund der Anfrage war, dass die Alternative für Deutschland derzeit mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Allerdings ist, so die Landesregierung, nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz die dauerhafte Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen ("V-Männer") nur gegen Beobachtungs- oder Verdachtsobjekte zulässig, die auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt ausgerichtet sind oder aus anderen Gründen eine erhebliche Bedeutung haben. Hierzu zähle die Partei Alternative für Deutschland in den Augen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes nicht.

Landesregierung hält sich bedeckt


Die Beantwortung von Anfragen von Mitgliedern des Landtags hat die Landesregierung gemäß der Landesverfassung nach bestem Wissen vollständig vorzunehmen. Diesem Verlangen braucht die Landesregierung aber nicht zu entsprechen, soweit zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohle des Landes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Konkrete Angaben zum Umfang und zum Zeitraum eines nachrichtendienstlichen Einsatzes können im Rahmen einer öffentlich einsehbaren Beantwortung somit nicht gemacht werden.


Insbesondere würde eine ausführliche öffentliche Beantwortung der Fragen weitreichende Rückschlüsse auf die Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes ermöglichen, was sich wiederum in erheblichem Ausmaß negativ auf dessen gesetzlichen Aufklärungs- und Schutzauftrag auswirken könne. Dem stehe das öffentliche Interesse nach einer effektiven Aufgabenerfüllung dieser Behörde entgegen.

Wer darf keine V-Personen sein?


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Archiv


Bothe wollte wissen, ob es und wie viele Kontaktaufnahmen vonseiten des Landesverfassungsschutzes zu Mitgliedern der AfD Niedersachsen gab, mit dem Ziel, diese als Informanten zu gewinnen. Darüber hinaus wollte der AfD-Politiker wissen, ob solche Versuche auch gelungen sind und wenn ja, welche Aufgaben übernommen wurden. Diese Fragen blieben mit Hinweis auf die Vorbemerkung unbeantwortet.


Auf die Fragen, ob sich unter den bisher bekannten Listen- und Direktkandidaten für den 19. Niedersächsischen Landtag und unter den aktuellen AfD-Mandatsträgern in Kommunen und im Landtag verdeckte Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes befinden, gab die Landesregierung zur Kenntnis, dass es nach dem Gesetz dem Niedersächsischen Verfassungsschutz nicht gewährt ist, Personen in Anspruch zu nehmen, die Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages oder eines Landesparlaments sind.


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