Niedersachsen verschärft Corona-Regeln - Schrittweiser Umstieg auf 2G

"Wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist", so Ministerpräsident Weil.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Aufgrund der auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und des immer höheren Anteils von Corona-Patienten in den Krankenhäusern nimmt das Land Niedersachsen erste deutliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen vor: Niedersachsen steigt schrittweise um auf 2G. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landes am Dienstag hervor.



"Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von sechs Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen", so Ministerpräsident Stephan Weil. "Damit ist die Situation in Niedersachsen noch vergleichsweise gut. Aber wir müssen jetzt vorbeugenden Brandschutz betreiben", erklärt der Ministerpräsident und fährt fort: "Es darf in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der wir durch Engpässe auf unseren Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werden", so der Ministerpräsident weiter."


Die Geltungsdauer der niedersächsischen Corona-Verordnung wird um vier Wochen verlängert, in einigen Bereichen werden strenge Begrenzungen des Zugangs nur auf vollständig geimpfte und genesene Personen vorgezogen auf die Warnstufe 1, Testvorgaben werden verschärft. Zeitnah seien weitere Verschärfungen wahrscheinlich – unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung in den nächsten Tagen und Wochen und der anstehenden Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzrecht.

Die Regelungen im Einzelnen


Die morgen formal in Kraft tretende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung behält das bisherige System der drei Warnstufen bei, sieht aber im Detail die folgenden, am Donnerstag in Kraft tretenden Neuregelungen vor:

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmern erfolgt zukünftig die Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in Warnstufe 1, statt wie bislang in Warnstufe 3. Das Gleiche gilt ab morgen bei den eigentlichen Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmern. "Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen", so das Land in seiner Pressemitteilung.



Es wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten. Die ursprünglich ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars werden nicht vorgenommen. Ausdrücklich wird allen Betreibern empfohlen, sich für das vielerorts bereits geplante fakultative 2G schon vor und in Warnstufe 1 zu entscheiden. Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen. Eine tägliche Testpflicht gilt von morgen an für ungeimpfte Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen.

3G für die, die Glühwein möchten


Der Weihnachtsmarkt in Braunschweig. Symbolbild. Foto: Archiv
Der Weihnachtsmarkt in Braunschweig. Symbolbild. Foto: Archiv Foto: regionalHeute.de


Die Regelungen für die Ende November beginnenden Weihnachtsmärkte sollen klarer, beziehungsweise vor Ort jeweils individuell besser handhabbar werden: Klargestellt wird beispielsweise, dass die Vorgabe 3G auch bei der "Entgegennahme" von Bewirtungsleistungen gilt und nicht nur bei der "Erbringung" derselben.

Es muss also sichergestellt sein, dass nicht nur diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken. Sobald aber infolge einer 2G-Regelung Bewirtungsleistungen und die Nutzung von Fahrgeschäften lediglich geimpften und genesenen Personen vorbehalten bleiben, sind diese von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und von den Abstandspflichten befreit.

Weil mahnt zur Vorsicht


Stephan Weil.
Stephan Weil. Foto: André Ehlers


Zu den aktuellen Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: "Auch Bundesländer, die – wie Niedersachsen – noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage. Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive."


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