Eine akteurs- und ministeriumsübergreifende Arbeitsgruppe hat Empfehlungen verabschiedet, die zur Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Ammoniakemissionen beitragen sollen. Hintergrund ist die europäische NEC-Richtlinie über nationale Höchstmengen für Ammoniak.
Die Landwirtschaft ist mit ca. 95 % der Hauptverursacher von Ammoniakemissionen. Ammoniak (NH3) trägt zur Eutrophierung von Böden und Wasser bei, wodurch u. a. die Vitalität von Wäldern beeinträchtigt werden kann. Die niedersächsischen Handlungsempfehlungen, ein acht-Punkte Programm, wurden gemeinsam mit dem Landvolk Niedersachsen e. V., der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt und den beiden betroffenen Ministerien erarbeitet und sind Grundlage für weitere Umsetzungsmaßnahmen.
Die einzelnen Empfehlungen zeigen unterschiedliche Minderungspotentiale und unterscheiden sich auch in den Kosten für ihre Umsetzung und den Handelnden. Die unverzügliche Einarbeitung von Gülle, Gärresten und Geflügelkot sowie emissionsarme Gülleausbringungsverfahren besitzen ebenso wie die Abdeckung von Schweinegüllelagern ein hohes Minderungspotential.
Das 8-Punkte-Programm soll im Endergebnis zu einer Betrachtung des Umgangs mit Stickstoff in der gesamten landwirtschaftlichen Produktionskette führen. Es setzt einen Schwerpunkt auf die einzelbetriebliche Beratung und soll Anreize für die Umsetzung der Maßnahmen geben.
Das Programm zeigt darüber hinaus Regelungsbedarf beispielsweise im Hinblick auf die Definition der unverzüglichen Einarbeitung von Gülle oder des Standes der Technik bei der Abdeckung von Schweinegüllebehältern auf. Insgesamt soll eine Verringerung der Ammoniakemissionen im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der niedersächsischen Landwirtschaft erreicht werden, sind sich Landwirtschaftsminister Lindemann und Umweltminister Sander einig.
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