In den beim Oberlandesgericht anhängigen Verfahren um Nachprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in mehreren Rettungswachten im Stadtgebiet von Hildesheim für den Zeitraum von 2012 bis 2017 hat der 13. Zivilsenat, der zugleich Vergabesenat ist, Termine zur mündlichen Verhandlung in der ersten und zweiten Novemberwoche anberaumt.
Die betreffenden Rettungsdienstleistungen sind im Februar 2011 in zwei Losen europaweit ausgeschrieben worden. Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt werden, wobei der gebotene Preis und das Konzept für die Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports zu gleichen Teilen in die Wertung einfließen sollen.
Nachdem die Stadt Hildesheim mitgeteilt hat, wem sie den Zuschlag erteilen wolle, haben danach erfolglos bleibende Bieter Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Lüneburg angestrengt. Sie halten die Entscheidung der Stadt Hildesheim für falsch. Sie wenden sich insbesondere gegen die Wertung des Preises der Bieterin, die den Zuschlag voraussichtlich erhalten soll und sind der Ansicht, dieser Preis sei nicht auskömmlich. Außerdem sind sie der Meinung, ihr Konzept habe nicht die Wertung erhalten, die dieses verdiene.
Die Vergabekammer Niedersachsen hat für beide Lose die Nachprüfungsanträge zurückgewiesen. Dagegen haben die antragstellenden Bieter sofortige Beschwerde eingelegt. Der Senat hat die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerden bis zu einer Senatsentscheidung verlängert.
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