Porzellan statt Plastik? Imbisse müssen ab 2023 Mehrweggeschirr anbieten

Dies hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Auch die Pfandpflicht wird ausgeweitet.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen. Das berichtet der Deutsche Bundestag auf seiner Internetseite. Darin enthalten ist unter anderem die Pflicht für Gastronomen, Mehrweglösungen anzubieten. Außerdem wird die Pfandpflicht ausgeweitet.


Gastronomen und Einzelhändler müssen in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr statt Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegalternativen anbieten. Dies soll ab 2023 gelten. Laut Medienberichten soll es aber auch Ausnahmen geben. So sollen kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben, von der Regelung befreit sein.

Kaum mehr Ausnahmen von der Pfandpflicht


Bereits ab 2022 sollen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen entfallen. Für Milch und Milcherzeugnisse gelte die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024. Schließlich wird ab 2025 für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben, heißt es auf der Seite des Bundestages.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz werde eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in deutsches Recht umgesetzt. Einzelne Vorschriften wurden aktualisiert und das Verpackungsgesetz damit ökologisch fortentwickelt. Im Einzelnen ziele das Gesetz darauf ab, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu verbessern. Erstmals werde für bestimmte Verpackungen ein verpflichtender (Mindest-)Rezyklatanteil vorgeschrieben. Außerdem seien die Informationspflichten gegenüber den Endverbrauchern ausgeweitet worden.


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